a) Krisenbedingte Nachtragshaushalte alleine nicht ausreichend
Der Bundeshaushalt 2021 sah bereits nach der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation aufgrund der Corona-Krise eine Ermächtigung zur Neuverschuldung i.H.v. insgesamt ca. 240,2 Mrd. EUR vor (sog. Erstes Nachtragshaushaltsgesetz 2021). Im Laufe des Haushaltsjahres 2021 wurden davon bereits ca. 60 Mrd. EUR nicht ausgeschöpft. Anstatt diese erteilten Kreditermächtigungen auslaufen zu lassen, sollten diese i.R.d. Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushalt 2021 dem Energie- und Klimafonds zugeführt werden (sog. Klima- & Transformationsfonds). Die Koalitionsparteien SPD, FDP und Die Grünen sowie die Bundesregierung wollten sich so einen Vorrat an Haushaltsmitteln für die Zeit ab dem Jahr 2023 verschaffen, ab der die Schuldenbremse formal wieder greifen solle.
Die Koalition soll jedoch auch weiterhin eine Umverteilung von oben nach unten durch die Corona-Krise vermeiden. Da es daher – auf nachdrücklichen Wunsch der FDP – keine Steuererhöhungen für Wohlhabende und Besserverdienende geben soll, werden Ausgabenkürzungen, Umlagesysteme nach dem Muster der EEG-Umlage und Verbrauchsteuern wohl als vorwiegende Finanzierungsquellen einspringen müssen. Das begründet nicht nur eine neue Runde von Ungerechtigkeiten, es wird auch die Akzeptanz des notwendigen Umbaus der gesellschaftlichen Infrastruktur beschädigen oder zumindest reduzieren. Notwendig wäre aus Sicht von SPD und Grünen vielmehr eine höhere Besteuerung von Millionären/-innen und Milliardären/-innen sowie der hohen Einkommen, damit mehr Mittel für die Belange des Gemeinwohls zur Verfügung gestellt werden können, also mehr für Bildung, Soziales und Integration, für Vermeidung von Kinderarmut, für Infrastruktur und Klimaschutz. Denn nur so könne nachhaltig vermieden werden, dass die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinandergeht, Abstiegsängste der Mittelschicht geschürt und gesellschaftliche Gruppen gegeneinander ausgespielt werden.
b) Bundesregierung zu weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen angehalten
Der Deutsche Bundestag – namentlich die Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE – forderte daher bereits die Bundesregierung auf:
|
einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, der das in Art. 109 Abs. 3 und Art. 115 Abs. 2 GG enthaltene Neuverschuldungsverbot (sog. Schuldenbremse) durch eine Regelung ersetzt, wonach die Einnahmen aus Nettokreditaufnahme die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten dürfen (sog. Goldene Regel), und weiterhin |
|
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Finanzierung der Corona-Lasten durch eine einmalige Vermögensabgabe auf die Vermögen von Milliardären/-innen und Multi-Millionären/-innen mit hohen Freigrenzen für Betriebsvermögen zum Gegenstand hat. |
Vorbild dafür ist im Ergebnis der Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg (vgl. BT-Drucks. 20/486 v. 25.1.2022).