Personelle Ressourcen

Die Aneignung des erforderlichen Wissens und die Durchführung der Finanzierungsberatung kann durch den Kanzleiinhaber oder durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen. Es sollte jedoch eine Person dauerhaft und regelmäßig für diesen Aufgabenbereich zuständig sein, um die Routine zu entwickeln, die für eine rationelle Bearbeitung der Beratungsaufträge erforderlich ist. Dies betrifft nicht nur die fachliche Tätigkeit, sondern auch die Einarbeitung in die jeweiligen EDV-Programme.

Manche Kanzleien stellen Mitarbeiter speziell und ausschließlich für entsprechende Beratungsaufträge ein. Im ersten Jahr "rechnet" sich dies wirtschaftlich vielleicht noch nicht, weil das erforderliche Know-how erst noch aufgebaut werden muss. Dies sollte jedoch als Investition in die Zukunft und in die Wettbewerbsfähigkeit der Kanzlei betrachtet werden.

Zeitliche Ressourcen

In der Kanzlei müssen beim Kanzleiinhaber oder bei den Mitarbeitern die erforderlichen zeitlichen Kapazitäten vorhanden sein, um den Aufbau der Beratungsfelder und die Bearbeitung der Beratungsaufträge leisten zu können. Wenn der Kanzleiinhaber die betriebswirtschaftliche Beratung persönlich durchführen möchte, müssen oft steuerliche Aufgaben in größerem Umfang als bisher auf Mitarbeiter delegiert werden, damit die Finanzierungsberatung zeitlich möglich ist.

Technische Ressourcen

Im Programmangebot der Anbieter von Kanzleisoftware sind häufig bereits Programme für die Finanzierungsberatung enthalten. Es empfiehlt sich, vorrangig diese Programme zu verwenden, damit eine Datenübernahme zwischen den Programmen problemlos möglich ist. Bei Bedarf können einzelne Programme anderer Anbieter zugekauft werden, wenn diese Programme ebenfalls eine Datenübernahme ermöglichen oder wenn diese Programme aus Sicht der Kanzlei als bedienerfreundlicher empfunden werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?