Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an nicht-börsennotierten Unternehmen, meist mit einer Minderheitsbeteiligung von 25 – 40 %. Bei den Beteiligungsgesellschaften handelt es sich oft um Tochtergesellschaften von Großunternehmen, Versicherungsgesellschaften oder Kreditinstituten sowie um öffentliche Beteiligungsgesellschaften.
Kapitalbeteiligungsgesellschaften beteiligen sich an langjährig bestehenden Unternehmen, die zur Finanzierung des Wachstums weiteres Eigenkapital benötigen, das die derzeitigen Gesellschafter nicht aufbringen können.
Venture-Capital-Gesellschaften (Wagnisfinanzierungsgesellschaften) beteiligen sich an jungen, innovativen Unternehmen (Software, Internet). Die Gründer dieser Unternehmen stehen häufig vor folgenden Problemen: Aufgrund fehlender Sicherheiten und des hohen Risikos ist es schwierig, Kapital zu beschaffen, weil Kreditinstitute nicht zur Kreditvergabe bereit sind. Außerdem fehlt den technisch orientierten Gründern oft das notwendige Managementwissen für eine erfolgreiche Unternehmensführung. Venture-Capital-Gesellschaften beteiligen sich an diesen Unternehmen entweder bei der Gründung (Start-Up-Financing = First Stage Financing), wenn das Unternehmen die ihm zufließenden Mittel zur Produktentwicklung bis zur Marktreife und Produktionsaufnahme einsetzt oder bei der Expansion (Expansion-Stage-Financing = Second Stage Financing), wenn das Unternehmen finanzielle Mittel zur Entwicklung weiterer Produkte oder zur nationalen und internationalen Expansion benötigt.
Für Kapitalbeteiligungs- und Venture-Capital-Gesellschaften ist typisch, dass sie die Unternehmen, an denen sie beteiligt sind, oft auch betriebswirtschaftlich beraten (Marketing, Organisation, Kostenrechnung, Management).
Beendet wird die Beteiligung i. d. R. nach 5 – 15 Jahren durch Verkauf an die übrigen Gesellschafter des Unternehmens, durch Verkauf an Dritte oder durch Umwandlung des Unternehmens in eine AG und Verkauf der Aktien über die Börse.
Informationen über Beteiligungsgesellschaften
Umfangreiche Informationen zu Beteiligungsgesellschaften befinden sich auf der Internetseite des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (www.bvkap.de) sowie auf den Internetseiten der einzelnen Beteiligungsgesellschaften.
Finanzierung mit einer Beteiligungsgesellschaft
Die A-GmbH benötigt zur Finanzierung eines Investitionsvorhabens einen Betrag von 250.000 EUR. Der Geschäftsführer steht vor der Frage, ob der gesamte Betrag über eine Darlehensaufnahme bei der Hausbank aufgenommen werden soll oder ob die Einbeziehung einer Beteiligungsgesellschaft sinnvoll ist.
Folgende Finanzierungsalternativen stehen zur Auswahl:
Variante 1:
- Darlehen der Hausbank: 250.000 EUR (Zins: 7,5 %, Tilgung: 10 % p. a.)
Variante 2:
- Darlehen der Hausbank: 175.000 EUR (Zins: 6,0 %, Tilgung: 10 % p. a.)
- Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft: 75.000 EUR (Entgelt: 11 %, endfällige Tilgung nach 10 Jahren)
Ausgangssituation |
Aktiva |
500.000 EUR |
Eigenkapital |
75.000 EUR |
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Fremdkapital |
425.000 EUR |
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500.000 EUR |
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500.000 EUR |
Die Eigenkapitalquote beträgt 15 %
Variante 1: Finanzierung durch Bankdarlehen |
Aktiva (500.000 EUR + 250.000 EUR) |
750.000 EUR |
Eigenkapital |
75.000 EUR |
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Fremdkapital (425.000 EUR + 250.000 EUR) |
675.000 EUR |
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750.000 EUR |
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750.000 EUR |
Variante 2: Finanzierung durch Bankdarlehen und Beteiligungsgesellschaft |
Aktiva |
750.000 EUR |
Eigenkapital (75.000 EUR + 75.000 EUR) |
150.000 EUR |
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Fremdkapital (425.000 EUR + 175.000 EUR) |
600.000 EUR |
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750.000 EUR |
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750.000 EUR |
Beurteilung:
Bei der Finanzierung durch den klassischen Bankkredit verschlechtert sich die Eigenkapitalquote von 15 % auf 10 %. Das Ausfallrisiko der Hausbank liegt bei 250.000 EUR, wenn keine weiteren Sicherheiten verfügbar sind. Der Kapitaldienst beträgt 43.750 EUR (Zins: 18.750 EUR, Tilgung: 25.000 EUR).
Bei der Finanzierung durch die Beteiligungsgesellschaft verbessert sich die Eigenkapitalquote auf 20 %. Das Ausfallrisiko der Hausbank liegt bei 175.000 EUR. Wegen der endfälligen Rückzahlung des Beteiligungsbetrags ist der Kapitaldienst zunächst geringer und beträgt lediglich 36.250 EUR (Zins: 10.500 EUR, Tilgung: 17.500 EUR, Gewinnanteil der Beteiligungsgesellschaft: 8.250 EUR). Die höhere Eigenkapitalquote verbessert das Rating und damit die Konditionen für neue Kredite.