Die Bürgschaftsbanken in den einzelnen Bundesländern übernehmen Ausfallbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Investitions- und Wachstumsfinanzierungen und Betriebsmitteln. Diese Ausfallbürgschaften sind für Banken, Sparkassen und andere Finanzierungsinstitute vollwertige Kreditsicherheiten. Der Antrag ist entweder über die Hausbank oder direkt bei der Bürgschaftsbank zu stellen.
Informationen zu Bürgschaftsbanken
Umfangreiche Informationen zu Bürgschaftsbanken befinden sich auf der Internetseite des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken (www.vdb.ermoeglicher.de) sowie auf den Internetseiten der einzelnen Bürgschaftsbanken.
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