Die Bürgschaftsbanken in den einzelnen Bundesländern übernehmen Ausfallbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Investitions- und Wachstumsfinanzierungen und Betriebsmitteln. Diese Ausfallbürgschaften sind für Banken, Sparkassen und andere Finanzierungsinstitute vollwertige Kreditsicherheiten. Der Antrag ist entweder über die Hausbank oder direkt bei der Bürgschaftsbank zu stellen.

 
Praxis-Tipp

Informationen zu Bürgschaftsbanken

Umfangreiche Informationen zu Bürgschaftsbanken befinden sich auf der Internetseite des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken (www.vdb.ermoeglicher.de) sowie auf den Internetseiten der einzelnen Bürgschaftsbanken.

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