Kreditinstitute haben bei der Kreditvergabe schon immer Bonitätsprüfungen vorgenommen, um das Ausfallrisiko ihrer Kredite möglichst gering zu halten. Für Kredite an Unternehmen hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (bestehend aus Vertretern der Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden wichtiger Industrieländer) bereits im Jahr 1988 festgelegt, dass Kreditinstitute zur Abdeckung von Ausfallrisiken über einen bestimmten Prozentsatz an Eigenkapital (bezogen auf die gewährten Kreditsummen) verfügen müssen (Erste Basler Eigenkapitalvereinbarung – "Basel I").
Bei der Berechnung des erforderlichen Eigenkapitals wurde für Unternehmenskredite ein einheitliches, durchschnittliches Ausfallrisiko unterstellt. Individuelle Ausfallrisiken des einzelnen Kredits bzw. des einzelnen Unternehmens blieben unbeachtet. Durch die zweite Basler Eigenkapitalvereinbarung ("Basel II") wurde das individuelle Ausfallrisiko bei der Höhe der "Eigenkapitalunterlegung" berücksichtigt. Bei hohem Ausfallrisiko ist seitens des Kreditinstituts eine entsprechend höhere Eigenkapitalunterlegung der Kreditsumme erforderlich als bei geringem Ausfallrisiko. Die Höhe des individuellen Ausfallrisikos wird durch eine entsprechende Bonitätsbeurteilung (Rating) berücksichtigt und durch eine Rating-Note ausgedrückt, die neben quantitativen Daten des Jahresabschlusses (vergangenheitsbezogene Kennzahlen) auch zukunftsbezogene und qualitative Daten des Unternehmens einbezieht (z. B. Qualifikation der Geschäftsführung, Controllingkonzept, Organisationsstruktur, Produktpalette, F&E-Tätigkeit, Nachfolgeregelungen usw.). Durch die dritte Basler Eigenkapitalvereinbarung ("Basel III") wurden die Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute weiter erhöht.
Bedeutung der Rating-Note
Die Rating-Note hat entscheidenden Einfluss auf die Kreditkonditionen. Eine gute Rating-Note führt wegen des geringen Ausfallrisikos und der geringen "Eigenkapitalunterlegung" zu niedrigeren Kreditzinsen.
2.4.1 Ratingfaktoren
Beim Rating wird zwischen quantitativen und qualitativen Ratingfaktoren unterschieden. Zu den quantitativen Faktoren gehören insbesondere Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zu den qualitativen Faktoren gehören betriebswirtschaftliche Merkmale des Unternehmens (z. B. Unternehmensführung und Organisation, Qualifikation der Geschäftsführung, Organisationsstruktur, Vertretungs-/Nachfolgeregelungen, Planungs- und Controllingsysteme, Zukunftsaussichten der Branche, Dauer und Qualität der Kontobeziehung, Informationsverhalten, Einhaltung von Absprachen, Zuverlässigkeit).
Art und Umfang der Faktoren ergeben sich aus den Ratinglisten der Kreditinstitute und können je nach Kreditinstitut unterschiedlich sein. Welche Faktoren im Einzelfall zur Anwendung kommen, hängt außerdem von der Größe und der Rechtsform des Unternehmens ab.
Rating bei Neukunden
Bei einem guten Rating wird die Bank dem Kunden gerne einen Kredit zu entsprechend günstigen Konditionen einräumen. Hier sollte seitens des Kreditgebers versucht werden, so wenig Sicherheiten wie möglich zu hinterlegen. Bei schlechtem Rating wird die Bank den Kreditantrag sofort ablehnen.
Rating bei Bestandskunden
Bei der laufenden Überwachung und Überprüfung der Bonität des Kreditnehmers wird die Ratingnote bei Bedarf an veränderte Verhältnisse angepasst.
Bei unverändertem Rating wird sich an der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank nichts ändern.
Bei verschlechtertem Rating wird die Bank beim Kreditnehmer die Gründe für die Verschlechterung erfragen, um festzustellen, ob die Verschlechterung auf einmalige und vorübergehende Ursachen zurückzuführen ist, oder ob sich eine dauerhafte oder bedrohliche Krise abzeichnet. Sofern die Verschlechterung auf einmalige und vorübergehende Ursachen zurückzuführen ist, werden seitens der Bank keine weiteren Konsequenzen gezogen. Sollte sich hingegen eine ernsthafte Unternehmenskrise abzeichnen, wird die Bank weitere Maßnahmen ergreifen. Der Kredit bleibt entweder in den Händen des bisherigen Firmenkundenbetreuers, der jedoch keinerlei Kompetenz für weitere Überziehungen oder Krediterhöhungen hat, oder der Kredit wird in die sog. Abwicklungsabteilung weitergegeben, um eine baldige Kündigung und eine Verwertung von Sicherheiten herbeizuführen. Alternativ kann der Kredit auch in die sog. Intensiv- und Sanierungsbetreuung weitergegeben werden. Hier erfolgt eine intensive Prüfung des vom Kreditnehmer vorgelegten Sanierungskonzepts zur Beseitigung der Krise. Bei einer positiven Bewertung des Sanierungskonzepts wird die Sanierung mit einem entsprechenden Sanierungskredit unterstützt und in enger Zusammenarbeit zwischen Kreditnehmer und Bank umgesetzt.
Unabhängig von der Zuordnung des Kredits zu einer der o. g. Betreuungseinheiten kann eine Anpassung der Zinssätze erfolgen, um der Veränderung der Risikosituation Rechnung zu tragen.
In manchen Fällen kann die Verschlechterung der Kreditkonditionen durch eine Verstärkung der Sicherheiten geheilt werden. Eine von der Bank geforderte Sic...