Eltern gewähren ihrem Sohn ein Baudarlehen
Der volljährige Sohn S betreibt eine Maschinenbaufirma. 2023 will er erweitern und muss dafür eine neue Halle bauen. Die geschätzten Baukosten betragen 300.000 EUR. Die Eltern des S gewähren ihrem Sohn ein Darlehen über 100.000 EUR. An Eigenkapital setzt S 50.000 EUR ein. Ein weiteres Darlehen erhält S von seiner Hausbank.
Der Darlehensvertrag zwischen S und seinen Eltern wird wie unter Fremden üblich abgeschlossen. Als Muster dient ihnen der Darlehensvertrag, den S mit seiner Hausbank abschließt, allerdings mit 2 Ausnahmen. Die Eltern gewähren S das Darlehen zu einem minimalen Zinssatz, noch günstiger als die Bank. Auch verzichten sie auf Sicherheiten.
Da S und seine Eltern wirtschaftlich voneinander unabhängig sind, kann der Darlehensvertrag steuerlich auch anerkannt werden, wenn er nicht in allen Punkten dem strengen Fremdvergleich standhält. S hätte in jedem Fall die Baukosten in dieser Höhe fremdfinanzieren müssen. Dass seine Eltern ihm einen günstigeren Zinssatz gewähren und auf die Sicherheit verzichten, macht den Vertrag nicht unwirksam.
S kann die Finanzierungskosten von beiden Darlehensverträgen unter den allgemeinen Voraussetzungen als Betriebsausgaben abziehen.