Bundesfinanzbehörden sind

 

1.

als oberste Behörde:

das Bundesministerium der Finanzen;

 

2.

als Oberbehörden:

das Bundeszentralamt für Steuern, das Informationstechnikzentrum Bund[1] und die Generalzolldirektion;

 

3.

als örtliche Behörden:

die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen (Zollämter) und die Zollfahndungsämter.

[1] Eingefügt durch Gesetz über die Umwandlung des Informationstechnikzentrums Bund in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 07.12.2020. Anzuwenden ab 01.01.2020.

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