Die obersten Landesbehörden bestimmen den Bezirk [Bis 28.12.2020: (Oberfinanzbezirk)] [1] und Sitz der Mittelbehörde[2] [Bis 28.12.2020: Oberfinanzdirektion], die ihnen jeweils untersteht.

[1] Gestrichen durch JStG 2020. Anzuwenden bis 28.12.2020.
[2] Geändert durch JStG 2020. Anzuwenden ab 29.12.2020.

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