Rz. 77

Mit Wirkung vom 1.7.2016 ist das "Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2016"[1] in Kraft getreten (Art. 3 des Gesetzes).

Die §§ 13a, 13b ErbStG in der Fassung dieses Gesetzes finden auf alle Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entsteht (§ 37 Abs. 12 S. 1 ErbStG).

[1] BGBl I 2016, 2464, BStBl I 2016, 1202.

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