Rz. 9.2

[Autor/Stand] Sprachliche Anpassung von § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a. Die durch das StVergAbG vorgenommene Änderung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a enthielt eine sprachliche Unklarheit. Der systematische Standort des Relativsatzes am Ende ("die mit ihren Einkünften hieraus im Geltungsbereich dieses Gesetzes stpfl. ist") war unglücklich gewählt, weil man auf den Gedanken hätte kommen können, dass sich "die" auf die ausländische Gesellschaft bezieht. Das war aber so nicht gemeint. Vielmehr soll sich der Relativsatz auf "eine einem solchen Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 2 nahe stehende Person" beziehen. Mit der Gesetzesänderung[2] wird diese Ungereimtheit behoben.

[Autor/Stand] Autor: Wassermeyer/Schönfeld, Stand: 01.08.2014
[2] Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 22.12.2003, BGBl. I 2003, 2840 = BStBl. I 2004, 14.

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