Rz. 765

[Autor/Stand] Funktionsweise: Selbstkosten zzgl. Gewinnaufschlag. Bei der Kostenaufschlagsmethode[2] wird der Verrechnungspreis dadurch bestimmt, dass zunächst die Selbstkosten des liefernden/leistenden Unternehmens ermittelt und diese anschließend um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht werden. Die Ermittlung der Kosten soll dabei anhand von Kalkulationsmethoden erfolgen, die der Liefernde oder Leistende auch bei seiner Preispolitik gegenüber Fremden zugrunde legt bzw. die betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechen. Anwendung findet die Kostenaufschlagsmethode insbesondere in den Fällen, in denen für die ausgetauschten Lieferungen oder Leistungen keine Marktpreise als Vergleichsmaßstäbe zur Verfügung stehen, etwa weil

  • es sich um nicht marktfähige, konzernspezifische Güter oder Dienstleistungen handelt,
  • vorliegende Marktpreise nicht repräsentativ bzw. auf Grund einer fehlenden Vergleichbarkeit der Verhältnisse nicht brauchbar sind,
  • tatsächlich vereinbarte Marktpreise nicht feststellbar bzw. nachweisbar sind oder
  • gewisse Lieferungen oder Leistungen – wie auch unter fremden Dritten – nach der Kostenaufschlagsmethode abgerechnet werden müssen, wie z.B. Spezialaufträge.
[Autor/Stand] Autor: Liebchen, Stand: 01.05.2024
[2] Vgl. VWG VP 2023, Rz. 3.9 Satz 2 Buchst. c; Tz. 2.45 ff. OECD-Leitlinien 2022.

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