Literatur

Baldamus, Neues zur Betriebsstättengewinnermittlung, IStR 2012, 317; Berner, Betriebsstättenbesteuerung nach dem AOA, Tübingen 2016; Busch, Der Entwurf der Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung, DB 2016, 910; Ditz, Betriebsstättengewinnabgrenzung nach dem "Authorised OECD Approach" – Eine kritische Analyse, ISR 2012, 48; Ditz, ISR 2013, 261; Ditz/Luckhaupt, Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung – Neues Gewinnermittlungsrecht für Betriebsstätten, ISR 2015, 1; Ditz/Tcherveniachki, Zuordnung von Beteiligungen an KapGes. zur Betriebsstätte einer Holding-PersGes, DB 2015, 2900; Dombrowski/Sommer/Dahle, Die Pflicht zur Erstellung der Hilfs- und Nebenrechnung für Betriebsstätten, IStR 2016, 109; Froitzheim, Funktionsweise und Wirkung der AOA-Gewinnabgrenzung, Ubg 2015, 354; Froitzheim, Steuerliche Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte und deren Auswirkungen auf die Gewinnabgrenzung, Köln 2015; Greier/Friedrich, Die Hilfs- und Nebenrechnung i.S.d. Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung, DB 2016, 1773; Häck, Abkommensrechtliche Zuordnung von Beteiligungen zu Betriebsstätten nach BFH, OECD und Finanzverwaltung, ISR 2015, 113; Hagemann, Die Zuordnung vor- oder nachgelagerter Einkünfte zu Betriebsstätte im Abkommensrecht, DB 2016, 1217; Haverkamp, Zur finalen Fassung der Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung, ISR 2017, 33; Heinsen/Wendland, Die steuerliche Behandlung von Gründungsaufwand im Zusammenhang mit der Etablierung einer ausländischen Betriebsstätte, GmbHR 2014, 1033; Hentschel/Kraft/Moser, Klassifizierung und Systematisierung von Abkommenstypen als Anwendungshilfe der Escape-Klausel des § 1 Abs. 5 Satz 8 AStG, Ubg 2016, 144; Hruschka, Die Zuordnung von Beteiligungen zu Betriebsstätten von Personengesellschaften, IStR 2016, 437; Kahle/Eichholz/Kindich, Das Verhältnis der allgemeinen Entstrickungstatbestände zu der Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 5 AStG, Ubg 2016, 132; Kahle/Kindich, Die finalen Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung als (vorläufiger) Abschluss der Umsetzung des "Authorised OECD Approach", GmbHR 2017, 341; Kraft/Dombrowski, Die praktische Umsetzung des "Authorized OECD Approach" vor dem Hintergrund der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung, FR 2014, 1105; Melhem/Dombrowski, Die unbestimmten Grenzen der Selbständigkeitsfiktion des AOA, IStR 2015, 912; Nientimp/Ludwig, Der Entwurf einer Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung, IWB 2013, 638; Nientimp/Schwarz/Stein, Einkünfteermittlung nach dem AOA – Plädoyer für eine einheitliche Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes, IStR 2016, 487; Nientimp/Stein/Schwarz/Holinski, Zuordnung und Vergütung immaterieller Werte in Betriebsstättenstrukturen, BB 2017, 407; Neumann-Tomm, Die bloße Einkünftekorrekturfunktion des § 1 Abs. 5 AStG, IStR 2015, 907; Rasch/Wenzel, Die Entstrickungsbesteuerung in der BsGaV und ihre europarechtliche Würdigung, ISR 2015, 128; Richter/Heyd, Neujustierung der Betriebsstätten-Gewinnabgrenzung durch die Implementierung des Authorized OECD-Approach, Ubg 2013, 418; Roeder/Friedrich, Regelungsmängel der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung, BB 2015, 1053; Scheller/Baier/Göcke, Die Betriebsstätte einmal aus anderer Sicht, Stbg 2014, 256; Strothenke, Der Entwurf der "Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung", StuB 2016, 344; Strothenke/Holtrichter, Zuordnungsregeln im Entwurf einer Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV), StuB 2013, 730; Wassermeyer, Die BFH-Rspr. zur Betriebsstättenbesteuerung vor dem Hintergrund des § 1 Abs. 5 AStG und der BsGaV, IStR 2015, 37.

I. Allgemeines

1. Entwicklung von § 1 Abs. 5

 

Rz. 2801

[Autor/Stand] Ausdehnung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstättensachverhalte. § 1 Abs. 5 wurde mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] eingefügt und ist gem. § 21 Abs. 20 Satz 3 erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2012 beginnen (Rz. 2806, 2810). Mit dieser Ergänzung wurde der Anwendungsbereich des § 1 auf Betriebsstättensachverhalte, d.h. die Gewinnabgrenzung zwischen verschiedenen Betriebsstätten desselben Unternehmens, ausgedehnt. Zielsetzung der Neuregelung der Betriebsstättengewinnermittlung war insbesondere, die Gewinnabgrenzung bzw. Gewinnverteilung für grenzüberschreitende Sachverhalte einheitlich und unabhängig davon zu regeln, ob die grenzüberschreitende Investition in Form einer Kapitalgesellschaft, einer Personengesellschaft oder einer Betriebsstätte erfolgt.[3] Ausweislich der Regierungsbegründung zum JStG 2013 soll die Neufassung die betriebsstättenbezogene Gewinnabgrenzung und -ermittlung nun "klar" regeln.[4] Ergänzt wird die Neuregelung durch die Betriebsstättengewinnaufteilungverordnung (BsGaV) v. 13.10.2014[5] (Rz. 2803, 2921 ff.).

Die Einfügung von § 1 Abs. 5 n.F. hat eine völlige Neuausrichtung der betriebsstättenbezogenen Gewinnermittlung/-abgrenzung zur Folge. Konkrete gesetzliche Vorschriften zur Gewinnabgrenzung zwischen verschiedenen Teilen eines rechtlich einheitlichen Unternehmens bestanden bis zur Ei...

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