8.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?
Antragsberechtigte
Dieses Programm ermöglicht WEG den Zugang zu den Fördermitteln der L-Bank und KfW-Bank. Antragsberechtigt sind WEG.
Das bisherige Problem für die WEG war, dass diese aufgrund ihrer rechtlichen Stellung und der damit zusammenhängenden fehlenden Sicherungsmöglichkeit der Darlehensmittel nicht oder nur sehr schwer in den Genuss der Förderungen kommen konnten.
8.2 Was wird gefördert?
Gefördert werden alle Investitionen einer WEG, die im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen und barrierereduzierenden Modernisierungen des Wohnungsbestands getätigt werden. Der Wohnungsbestand muss in Baden-Württemberg belegen sein. Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- die energetische Sanierung von Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1.2.2002 gestellt wurde,
- die energetische Sanierung durch Einzelmaßnahmen unter Einhaltung der Bedingungen des Gebäudeenergiegesetzes,
- der Abbau von Barrieren nach DIN 18040-2,
- die Nutzung von erneuerbaren Energien (z. B. Sonne, Wind, Biomasse und Wasser), wenn zumindest ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Bedingungen für die Förderungen sind, dass die antragstellende WEG die in diesen Programmen genannten Bedingungen für die Maßnahmen erfüllt.
8.3 Konditionen
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen. Die Darlehensumme kann bis zu 120.000 EUR je Wohneinheit betragen, wenn eine vollständige Sanierung erfolgt. Bei Einzelmaßnahmen und altergerechten Umbauten werden Darlehen bis zu 50.000 EUR gewährt.
Einmalzuschuss bis zu 3 %
Neben dem Darlehen werden Energieeffizienzhäuser 100 und Denkmal von der L-Bank mit einen Zuschuss in Höhe von 3 % der Darlehenssumme versehen.
Zinsfestschreibung
Die Zinssätze sind i. d. R. auf 10 Jahre festgeschrieben.
Bereitstellungsprovision
Die Auszahlung der Darlehen erfolgt zu 100 %. Ein Abruf der Darlehen kann sowohl in voller Höhe als auch in Teilbeträgen erfolgen. Grundsätzlich beträgt die Abruffrist 12 Monate, beginnend ab der Darlehenszusage. Wurde das Darlehen innerhalb dieses Zeitraums nicht abgerufen, so wird eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,18 % pro Monat erhoben.
8.4 Antragstellung
WE-Verwalter stellt den Antrag
Die Darlehenswünsche, die sich aus den obigen KfW-Bank-Programmen ergeben, müssen durch den Verwalter der WEG bei der L-Bank beantragt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Wie man erkennen kann, sind es nicht gerade wenige Unterlagen, die eine WEG beschaffen muss. Dennoch sollte man bemüht sein, diese vollständig vorzulegen.
L-Bank-Berater können weiterhelfen
Aufgrund der formellen Erfordernisse bei den Beschlüssen der WEG hinsichtlich der Beschlüsse über die Durchführung der Maßnahme und Finanzierung sollte sich der Verwalter zuvor von den Beratern der L-Bank informieren lassen. Die entsprechenden Telefonnummern findet man auf der Webseite der L-Bank. Ein formell unrichtiger Beschluss führt letztendlich nicht nur zu Verzögerungen bei der Darlehensbearbeitung, sondern auch zu einer neuen WEG-Versammlung.