Antragsberechtigte

Dieses Programm ermöglicht WEG den Zugang zu den Fördermitteln der L-Bank und KfW-Bank. Antragsberechtigt sind WEG.

Das bisherige Problem für die WEG war, dass diese aufgrund ihrer rechtlichen Stellung und der damit zusammenhängenden fehlenden Sicherungsmöglichkeit der Darlehensmittel nicht oder nur sehr schwer in den Genuss der Förderungen kommen konnten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?