Ende der Nutzung

Wird die Selbstnutzung innerhalb des 10-jährigen Förderzeitraums aufgegeben, muss dies umgehend der BayernLabo mitgeteilt werden. Mit Aufgabe der Selbstnutzungsvoraussetzung erlischt der Anspruch auf das bayerische Baukindergeld. Man muss allerdings nicht das bisher gezahlte bayerische Baukindergeld zurückzahlen. Nur die zukünftigen noch offenen Raten werden nicht mehr gezahlt. Ziehen die Kinder im Verlauf des Förderzeitraums aus der geförderten Wohnung aus, ist dies unschädlich.

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