Mit diesem Programm sollen WEG motiviert werden, ihre überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Objekte energetisch zu sanieren. Dabei berücksichtigt das Programm die rechtlichen Besonderheiten von WEG.

9.1 Wer kann Anträge stellen?

WEG

Antragsberechtigt sind WEG, deren Wohnungen überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

9.2 Allgemeine Antragsvoraussetzungen

Damit eine WEG die Förderung in Anspruch nehmen kann, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein.

  • Das Gebäude muss am 31.12. des Jahres der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein.
  • Es muss mindestens 3 Mietwohnungen enthalten.
  • Mit der Ausführung der Sanierungsmaßnahmen darf erst nach der Antragstellung begonnen werden.
  • Die förderfähigen Kosten müssen im Durchschnitt mindestens 5.000 EUR je Wohnung (berechnet an den Gesamtkosten) betragen. Dies gilt nicht, wenn die Gesamtmaßnahme mindestens 100.000 EUR kosten wird.

9.3 Was wird gefördert?

Ziele

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, die dazu dienen, folgende Ziele zu erreichen:

  • Erhöhung des Gebrauchswerts der Immobilie (oder auch Wiederherstellung)
  • allgemeine Verbesserung der Wohnverhältnisse
  • Maßnahmen zur Barrierereduzierung am und im Gebäude
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wasser- und Energieverbrauchs
  • Minderung des CO2-Ausstoßes
  • Erhaltung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnungen.

Diese Ziele können durch unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen erreicht werden:

  • Sanierungsmaßnahmen, die am Ende zu einem KfW-Effizienzhausstandard führen
  • Sanierungen mit Einzelmaßnahmen
  • Durchführung von Maßnahmenpaketen.

Dieses Programm fordert für die Durchführung der Maßnahmen den Einsatz eines Energieeffizienz-Experten. Hierbei muss es sich um einen anerkannten Energieeffizienz-Experten handeln. Eine Sammlung anerkannter Experten findet man auf "www.energie-effizienz-experten.de" unter der Kategorie "Energieeffizient Bauen und Sanieren". Bei Baudenkmälern gibt es eine entsprechende Kategorie von Energieeffizienz-Experten auf der Webseite.

9.3.1 Sanierungen zum Effizienzhaus

Effizienzhaus

Unter diesem Programmteil wird die Sanierung des gesamten Objekts bei gleichzeitiger Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards gefördert. Einer der folgenden Standards muss dabei erreicht werden:

  • KfW-Effizienzhaus 55
  • KfW-Effizienzhaus 70
  • KfW-Effizienzhaus 85
  • KfW-Effizienzhaus 100
  • KfW-Effizienzhaus 115
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal

Grundlage für die technischen Mindestvoraussetzungen und förderfähigen Kosten ist das KfW-Förderprogramm 151. Hier findet man alle notwendigen Informationen (www.kfw.de/151).

9.3.2 Sanierung durch Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahme

Auch Sanierungsmaßnahmen, die am Ende nicht in den KfW-Effizienzhaus-Standard münden, werden gefördert. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Einzelmaßnahmen:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dächern
  • Wärmedämmung einzelner Geschossdecken
  • Einbau neuer Fenster und Außentüren
  • Erneuerung von Lüftungsanlagen sowie deren Einbau
  • Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
  • Optimierung von Heizungsanlagen (die Anlage muss älter als 2 Jahre sein).

Grundlage für die technischen Mindestvoraussetzungen und förderfähigen Kosten ist das KfW-Förderprogramm 152. Hier findet man alle notwendigen Informationen (www.kfw.de/152).

9.4 Energieeffizienz-Experte

Experten

Dieses Programm fordert für die Durchführung der Maßnahmen den Einsatz eines Energieeffizienz-Experten. Hierbei muss es sich um einen anerkannten Energieeffizienz-Experten handeln. Eine Sammlung anerkannter Experten findet man auf  "www.energie-effizienz-experten.de" unter der Kategorie "Energieeffizient Bauen und Sanieren". Bei Baudenkmälern gibt es eine entsprechende Kategorie von Energieeffizienz-Experten auf der Webseite.

9.5 Darlehensfinanzierung

Bis 100.000 EUR je WE

Die Förderdarlehen finanzieren bis zu 85 % der förderfähigen Kosten. Dabei gelten folgende Darlehenshöchstgrenzen:

  • 50.000 EUR je Wohneinheit, wenn Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete gefördert werden.
  • 120.000 EUR je Wohneinheit, wenn die Förderung zur Herstellung des KfW-Effizienzhaus-Standards führt.

Eine nachträgliche Aufstockung von Darlehen oder Tilgungszuschüssen ist nicht vorgesehen.

9.6 Tilgungszuschuss

Bis zu 40 %

Die Tilgung der Darlehen wird mit Tilgungszuschüssen vergünstigt. Werden die o. a. Standards für KfW-Effizienzhäuser erreicht oder führen die Einzelmaßnahmen zu den energetischen Zielen, so kann die WEG mit folgenden Tilgungszuschüssen rechnen:

 
Standard

Tilgungszuschuss

…% des Zusagebetrags
KfW-Effizienzhaus 55 40 %
KfW-Effizienzhaus 70 35 %
KfW-Effizienzhaus 85 30 %
KfW-Effizienzhaus 100 27,5 %
KfW-Effizienzhaus 115 25 %
KfW-Effizienzhaus Denkmal 25 %
Einzelmaßnahmen 7,5 %

Eine Barauszahlung der Tilgungszuschüsse erfolgt nicht. Stattdessen werden die Tilgungszuschüsse auf das valutierende Darlehen angerechnet. Dadurch vermindert sich der Rückzahlungsbetrag.

9.7 Darlehenskonditionen

10 Jahre

Die gewährten Darlehen werden gegenüber den KfW-Darlehen zinsvergünstigt vergeben. Das 1. Jahr der Laufzeit ist tilgungsfrei. Danach erfolgt die Tilgung in gleich hohen Raten. Die Zinsbindungsfrist beträgt 10 Jahre. Es handelt sich um ein Volltilgerdarlehen. Das bedeutet, dass es nach 10 Jahren vollständig getilgt sein muss.

2 Jahre

Die Arbeiten müssen spätestens nach 2 Jahren, gerechnet ab dem Datum des Darlehensangebots, beendet se...

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