2.1 Für wen eignet sich das Programm?
Das Programm ist für
- selbstnutzende Wohnungseigentümer,
- kommunale und private Wohnungsunternehmer,
- Vermieter und Investoren,
- Contracting-Geber,
Energetische Modernisierung
die durch Investitionen ihre Wohnung im energetischen Sinne modernisieren möchten. Bedingung ist, dass das Objekt in Berlin belegen ist.
2.2 Was wird gefördert?
Die gewährten Darlehen sollen insbesondere für folgende Baumaßnahmen genutzt werden:
- Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäude (z. B. Wärmedämmung an Außenwänden, Geschossdecken und Dach, Einbau von neuen Fenstern, Erneuerung der Haustechnik)
- Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (z. B. Anbau eines Aufzugs, Einbau eines Treppenlifts)
- allgemeine Maßnahmen zur Modernisierung und Instandhaltung (z. B. Änderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung der Sanitäranlagen, Erneuerung der Wasserversorgung)
- Erweiterung des Objekts durch Aufstockung, An- und Ausbau
- Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung.
2.3 Konditionen
Maximal 100.000 EUR
Damit die Antragsteller die obigen Maßnahmen realisieren können, bietet die IBB zinsgünstige Darlehen an. Der Antragsteller kann Darlehen in Höhe von 100.000 EUR pro Wohneinheit erhalten. Die Auszahlungsquote liegt bei 100 %. Es werden also keine Kosten von der Darlehenssumme abgezogen.
Überschreitet die gewünschte Darlehenssumme 500.000 EUR werden von der IBB Sonderkonditionen angeboten. Eine Nachfrage kann sich also lohnen.
Darlehenslaufzeiten
Es können Darlehenslaufzeiten bis zu 30 Jahre vereinbart werden. Grundsätzlich beträgt die erste Zinsbindungsfrist 10 Jahre. Bei Darlehen mit einer Laufzeit von 20 bis 30 Jahren sind auch Zinsbindungsfristen von 15 bis 20 Jahren möglich. Grundsätzlich werden für alle Darlehenslaufzeiten tilgungsfreie Jahre vereinbart. Dabei ist mindestens 1 Jahr tilgungsfrei. Es sind aber mehrere Jahre vereinbar.
Der Darlehensbetrag ist innerhalb von 18 Monaten nach Darlehenszusage abzurufen. Erfolgt der Abruf nicht innerhalb der ersten 3 Monate, wird ab dem 4. Monat eine Bereitstellungsprovision erhoben. Diese beträgt 0,25 %, bezogen auf die noch nicht abgerufenen Darlehensbeträge.
Eine vorzeitige Darlehenstilgung innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist ist möglich, kostet aber eine bankübliche Vorfälligkeitsentschädigung.
2.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital
Eigenkapital nicht notwendig
Eigenkapital wird nicht gefordert.
Die Darlehen sind mit den banküblichen Sicherheiten abzusichern. Bei einem Darlehensbetrag unter 50.000 EUR kann auf eine Eintragung in das Grundbuch verzichtet werden. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Die Summe der Darlehen darf die Investitionssumme aber nicht übersteigen.
Nicht möglich sind Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits begonnener Maßnahmen. Gleiches gilt für bereits abgeschlossene Maßnahmen.
2.5 Antragstellung
Die Darlehen sind bei der IBB zu beantragen. Ansprechpartner und die Kontaktadresse findet man auf der Webseite der IBB (www.ibb.de). Wie oben bereits beschrieben, darf die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen werden dabei nicht als Beginn angesehen.
Die IBB entscheidet nach der Bonitäts- und Objektprüfung über den Darlehensantrag.
2.6 Ähnliche Programme
KfW-Programme 151 und 152
2.7 § 35c EStG
Wohnungseigentümer, die eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können bei energetischen Sanierungen nicht gleichzeitig die Förderung nach § 35c EStG in Anspruch nehmen. Man muss aber nicht gleich die Förderunterlagen zugunsten des § 35c EStG beiseitelegen. Es lohnt sich nämlich eine Vergleichsrechnung. Je nach Fördersumme kann es günstiger sein, statt der Steuerermäßigung den Förderkredit zu wählen.