Mit diesem Programm fördert das Land Berlin den Austausch alter gegen neue, effizientere Heizungen.
8.1 Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt für die Fördermittel sind
- Eigentümer und
- Wohnungseigentümergemeinschaften.
Max. 20 Wohnungen
Gefördert werden dabei Maßnahmen in Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Häusern, die mehrheitlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Anzahl der Wohnungen pro Gebäude darf 20 nicht überschreiten. Das Förderobjekt muss im Stadtgebiet von Berlin belegen sein.
8.2 Was wird gefördert?
2 Module
Die Förderung beinhaltet 2 Module. Zum einen gibt es eine Beratungsförderung für gebäudeindividuelle Sanierungsfahrpläne, zum anderen wird der Austausch der Heizung gefördert.
8.2.1 Modul Sanierungsfahrpläne
Dieses Modul fördert die Beratung
- zu Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle,
- der Sanierung von Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung,
- über die Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien.
Ziel der Förderung ist es, einen für das Sanierungsobjekt individuellen Fahrplan zu erstellen, der einzelne Maßnahmen so zueinander abstimmt, dass sich am Ende ein sinnvolles Sanierungsergebnis ergibt.
Fördermittel nicht vom Heizungsaustausch abhängig
Die Fördermittel können auch in Anspruch genommen werden, wenn keine Fördermittel für den Austausch der Heizung beansprucht werden.
ENEO
Die Fördermittel dieses Moduls dürfen nicht mit dem Programm "ENEO – Energieberatung für Effizienz und Optimierung" kombiniert werden.
8.2.2 Modul Heizungserneuerung
Austausch
Mit diesem Modul wird die Erneuerung der Heizungsanlage gefördert. Dabei hat man den Ersatz von
- Ölkesseln,
- Gaskesseln, die nicht auf Brennwerttechnik basieren,
- mit Kohle befeuerte Einzelöfen
im Auge. Die obigen Heizungsanlagen sollen durch folgende Maßnahmen ausgetauscht werden:
- Gaskessel auf Basis von Brennwerttechnik,
- Wärmepumpen,
- Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel,
- Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis einschließlich 20 kWel,
- Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung (Solarthermie),
- Brennstoffzellenheizungen,
- Hausstationen für den Anschluss an effiziente Fernwärme.
8.3 Das sind die Förderungen und Fördervoraussetzungen
Keine Rückzahlung
Die Fördermittel werden als Projektförderung vergeben und müssen nicht zurückgezahlt werden.
8.3.1 Zuwendungen für Sanierungsfahrpläne
Bis zu 750 EUR
Wer die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt, kann folgende Zuwendungen erhalten:
- 500 EUR für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern,
- 750 EUR für Eigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung mit 3 bis maximal 20 Wohneinheiten.
Diese weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Voraussetzung |
erledigt |
Das Gebäude muss in Berlin stehen. |
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Pro Gebäude kann maximal ein gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan gefördert werden. |
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Es muss ein Beratervertrag zwischen dem Energieberater und dem Zuwendungsempfänger geschlossen werden. |
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Der Sanierungsfahrplan darf nur von einem der IBT autorisierten Energieberater erstellt werden. Eine Liste der anerkannten Energieberater findet man auf der Webseite der BAFA (www.bafa.de). |
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Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. |
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8.3.2 Zuwendungen für Heizungsaustausch
Bis zu 3.500 EUR
Die Höhe der Zuwendungen ergibt sich aus der Konfiguration der neuen Heizungsanlage. Folgende Zuwendungen werden angeboten:
- 1.000 EUR für Gaskessel auf Basis von Brennwerttechnik, Hausstationen für effiziente Fernwärme,
- 3.500 EUR für Wärmepumpen, Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel, Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Brennstoffzellenheizungen.
Neben den obigen Zuwendungen wird noch ein Bonus gewährt, wenn die vorgenannte Heizungsanlage mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe gekoppelt wird. Die Boni erfolgen in folgender Höhe:
- 500 EUR für die Kopplung mit solarer Brauchwassererwärmung,
- 1.000 EUR für die Kopplung mit solarer Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung sowie für die Kopplung mit einer Wärmepumpe.
- Diese weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Voraussetzung |
erledigt |
Das Gebäude muss in Berlin stehen. |
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Pro Gebäude kann maximal ein Heizungsaustausch gefördert werden. |
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Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf keine gesetzliche Verpflichtung zum Austausch der Altanlage bestehen. |
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Der Austausch der Heizung sowie deren Inbetriebnahme darf nur von Fachbetrieben der Heizungstechnik oder Mitgliedern der Innung Heizung Sanitär Klempner erfolgen. |
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Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. |
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Die neuen Wärmeerzeuger müssen die technischen Mindestanforderungen des Berliner Heizungsaustauschprogramms vom 11.10.2019 erfüllen (www.Ibb.de). |
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Eigenbausysteme
Nicht gefördert werden:
- Eigenbausysteme,
- Prototypen,
- gebrauchte Systeme,
- der erstmalige Einbau einer Heizungsanlage in ein neues oder bestehendes Gebäude.
8.4 Antragstellung
Online-Antrag
Förderanträge können elektronisch gestellt werden. Hierzu begibt man sich auf folgende Webseite: www.heiztauschplus.de. Hier findet man auch weitere Informationen zu diesem Programm sowie Kontaktmöglichkeiten.