Bedingungen
Die Förderungen sind neben den allgemeinen Bedingungen an folgende 2 Voraussetzungen geknüpft:
- an der Art der Baumaßnahme und
- an der städtebaulichen Notwendigkeit.
Der Antragsteller muss seine Wohnung im Sinne des Programms modernisieren. Dazu gelten folgende Bedingungen:
- Die energetischen Modernisierungsmaßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen der EnEV (Neubau-Niveau) in der im Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung erfüllen und/oder die Maßnahme muss der altersgerechten Anpassung des Gebäudes dienen.
- Das Förderobjekt muss vor dem 2.10.2009 errichtet worden sein.
- Die Aufwendungen der Maßnahme betragen mindestens 500 EUR pro m2.
Das Erreichen der erforderlichen Standards muss durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Der Nachweis ist auf dem dazu erstellten ILB-Vordruck (siehe Webseite ILB unter dem Programmpunkt) zu erbringen. Als Sachverständiger wird anerkannt, wer nach § 21 EnEV oder § 48 Brandenburgischer Bauordnung oder § 1 Abs. 3 i. V. m. § 12 der Brandenburgischen Prüfsachverständigenordnung anerkannt ist.
Liegen die obigen baulichen Voraussetzungen vor, wird die Förderung nur gewährt, wenn die Immobilie in
- innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten sowie
- "Vorranggebieten Wohnen" und Konsolidierungsgebieten
liegt. Dazu gehören:
- innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete,
- "Vorranggebiete Wohnen" und "Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung",
- Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach den §§ 13a oder 13b BauGB aufgestellt wurden.
Maßnahmen sind auch außerhalb der Gebietskulisse förderfähig, wenn im Ergebnis die energetische Ertüchtigung auf GEG-Niveau erfolgt (siehe Merkblatt auf der Webseite der ILB zum Programm).
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die bereits vor Erteilen der Förderzusage begonnen wurden. Als Beginn wird der verbindliche Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags angesehen.
Fördergebiet – ja oder nein?
Ob die Gebietsvoraussetzungen vorliegen, kann bei der Gemeinde erfragt werden, auf deren Gebiet sich das vermeintliche Förderobjekt befindet. Die Gemeinde muss zudem den ILB-Vordruck "Stellungnahme der Gemeinde zur Förderung von Mietwohnungen" (Anlage 2 zur Förderrichtlinie) ausfüllen. Dieses findet man auf der Webseite der ILB unter den entsprechenden Ausführungen zum Förderprogramm (www.ilb.de). Wer nicht lange suchen möchte, kann sich aber auch telefonisch an einen ILB-Berater wenden: Tel. 0331/660-1322.