Bis zu 15 %

Vom Investor wird Eigenkapital in Höhe von 15 % der Gesamtkosten verlangt. Das Eigenkapital ist vorrangig einzusetzen. Hat der Antragsteller die Möglichkeit, erhöhte Absetzungen für Abnutzungen steuerlich geltend zu machen, kann auch ein Eigenkapitaleinsatz von 20 % der Gesamtkosten verlangt werden.

Neben dem Eigenkapital muss der Antragsteller auch nachweisen, dass er in der Lage ist, die Aufwendungen wirtschaftlich zu tragen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?