Die oben genannten Personenkreise sollen auf freiwilliger Basis dazu bewegt werden, zur Entlastung der Kanalisation und Kläranlagen beizutragen. Weiterhin trägt die Maßnahme zur nachhaltigen Grundwasserneubildung bei. Ziel ist, durch die Entsiegelung von befestigten und versiegelten Flächen zu erreichen, dass das Regenwasser nicht vollständig in die Kanalisation abfließt.

Freiwilligkeit

Die Förderung kommt aber nur Antragstellern zugute, die die Baumaßnahme freiwillig durchführen. Muss die Maßnahme aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung durchgeführt werden, so entfällt die Förderung.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Abbau von Überbauten oder wasserundurchlässigen Befestigungen
  • Umwandlung von versiegelten Flächen in unversiegelte Flächen
  • Teilentsiegelung oder Belagsänderung.

Im Ergebnis soll die entsiegelte Fläche vollständig von der Kanalisation entkoppelt werden.

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