Adressat

Das Land Bremen hat die Bremer Umweltberatung e. V., Am Dobben 43a, 28203 Bremen mit der Bearbeitung der Anträge beauftragt. Auf der Webseite der Bremer Umwelt Beratung (www.bremer-umwelt-beratung.de) kann das Antragsformular abgerufen werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

Unterlagen

  • Kostenvoranschlag
  • Grundstückslageplan im Maßstab 1:100
  • Skizze und ggf. Fotos.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme und Vorlage der Kostenbelege. Die Bewilligungsbehörde behält sich eine Besichtigung vor Auszahlung des Zuschusses vor.

Kein Anspruch

Ein Anspruch auf die Fördermittel besteht nicht. Werden die Zuschüsse bewilligt, so erhält der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid. Werden die Zuschüsse nicht innerhalb von 12 Monaten nach Übersendung des Bewilligungsbescheids in Anspruch genommen, erlischt der Anspruch. Diese Frist kann einmalig verlängert werden.

Die Förderung ist bis zum 31.12.2021 befristet.

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