12.1 An wen richtet sich das Programm?
Mit diesem Zuschussprogramm richtet sich das Land Bremen an
- Eigentümer von Wohnungen und Eigentumswohnungen,
- sonstige dingliche Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte),
- Mieter und
- Pächter.
Mieter und Pächter
Mieter und Pächter benötigen allerdings die Zustimmung des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten.
12.2 Was wird gefördert?
Gefördert wird die Begrünung von Dächern bei
- Neubauten,
- die Nachrüstung bestehender Dächer.
Gefördert werden alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Dachbegrünung ab Oberkante Dachabdichtung. Maßnahmen an der Tragfähigkeit sind auch förderungsfähig, wenn diese im Zusammenhang mit der Dachbegrünung stehen.
10 m2
Weitere Voraussetzungen sind:
- Die zu begrünende Dachfläche muss mindestens 10 m2 groß sein.
- Der C-Wert (Abflussbeiwert) muss kleiner oder gleich 0,4 (= 40 % Abfluss) sein oder die Substratschichtdicke muss einen Rückhalt von 10 cm betragen.
Asbest und PVC
Asbest- oder PVC-haltige Materialien werden nicht gefördert.
Die Förderung kommt nur Antragstellern zugute, die die Baumaßnahme freiwillig durchführen. Muss die Maßnahme aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung durchgeführt werden, so entfällt die Förderung.
12.3 Konditionen
Ist die Maßnahme nach Prüfung durch den Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau sinnvoll, stellt dieser die förderfähigen Kosten fest. Es sind folgenden Förderungen möglich:
5.000 EUR
Wird ein Begrünungsaufbau von mindestens 10 cm vorgenommen oder ist der Abfluss kleiner oder gleich 0,5 (mindestens 50 % Regenrückhalt), werden bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, höchstens aber 5.000 EUR gefördert. Die Förderhöhe pro m2 beträgt maximal 25 EUR.
6.000 EUR
Wird ein Begrünungsaufbau von mindestens 15 cm vorgenommen oder ist der Abfluss kleiner oder gleich 0,4 (mindestens 60 % Regenrückhalt), werden 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens aber 6.000 EUR gefördert. Die Förderhöhe pro m2 beträgt maximal 30 EUR.
Bei unvorhergesehenen Mehrkosten besteht die Möglichkeit auf eine Ergänzung des Antrags. Allerdings darf die maximale Förderhöhe von 6.000 EUR nicht überschritten werden.
12.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital
Es werden nur Objekte im Land Bremen gefördert. Mit den Maßnahmen darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn wird beispielsweise der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Das bloße Einholen von Kostenvoranschlägen, Beratungs- und Planungsleistungen werden nicht als Beginn angesehen.
Eigenkapital
Eigenkapital ist nicht nachzuweisen, jedoch muss die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert sein. Der Einbau der Anlage darf nicht zu Mieterhöhungen führen. Weiterhin darf die Anlage innerhalb der ersten 10 Jahre nach Fertigstellung nicht abgebaut werden.
12.5 Antragstellung
Adressat
Das Land Bremen hat die Bremer Umweltberatung e. V., Am Dobben 43a, 28203 Bremen mit der Bearbeitung der Anträge beauftragt. Auf der Webseite der Bremer Umwelt Beratung (www.bremer-umwelt-beratung.de) kann das Antragsformular abgerufen werden.
Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Kostenvoranschlag
- Grundstückslageplan im Maßstab 1:500
- Skizze und ggf. Fotos.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme und Vorlage der Kostenbelege. Die Bewilligungsbehörde behält sich eine Besichtigung vor Auszahlung des Zuschusses vor.
Kein Anspruch
Ein Anspruch auf die Fördermittel besteht nicht. Werden die Zuschüsse bewilligt, so erhält der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid. Werden die Zuschüsse nicht innerhalb von 12 Monaten nach Übersendung des Bewilligungsbescheids in Anspruch genommen, erlischt der Anspruch. Diese Frist kann einmalig verlängert werden.
Die Förderung ist bis zum 31.12.2021 befristet.
12.6 Auszahlung
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach der Fertigstellung der Maßnahme, Vorlage der Kostenbelege und Prüfung durch die Bewilligungsstelle.
12.7 Rückforderung
Wird die geförderte Anlage innerhalb von 10 Jahren rückgebaut oder entfernt, so kann der Zuschuss zurückverlangt werden.