2.1 An wen richtet sich das Programm?
Das Programm richtet sich an Eigentümer und Erbbauberechtigte von Wohnungen, die an diesen Objekten Modernisierungsmaßnahmen durchführen lassen wollen.
2.2 Was wird gefördert?
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen an Wohnungen, die in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf des Landes Bremen liegen. Solche Gebiete sind z. B. die Innenstadt oder eine innenstadtnahe Lage, Baulücken, Stadtumbau-, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete. Dazu kommen noch die Gebiete der Programme "Wohnen in Nachbarschaften".
Objektbedingungen
Neben den Lagebedingungen muss das Objekt selbst weitere Bedingungen erfüllen:
- Das Objekt muss mindestens 25 Jahre alt sein.
- Im Gebäude müssen mindestens 2 Wohnungen sein.
- Es dürfen vor Beginn der Maßnahme keine Belegungs- und Mietbedingungen bestehen.
- Die Wohnungen dürfen nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
- Das Objekt muss zur dauernden Unterbringung geeignet sein.
- Bei den Maßnahmen darf es sich nicht um reine Instandhaltungen und/oder Instandsetzungen handeln.
Sind die obigen Voraussetzungen erfüllt, so muss die Modernisierungsmaßnahme am Ende zu folgenden Ergebnissen führen:
- Das Energieniveau soll das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 115 erreichen.
- Die modernisierten Wohnungen müssen mit Rollstühlen sowie Kinderwagen erreicht werden können.
Das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 115 erreicht man, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf 115 % und der Transmissionswärmeverlust 130 % der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht überschreitet. Maßgeblich ist das in der EnEV geregelte Referenzhaus. Um den Standard zu erreichen, sind beispielsweise folgende Modernisierungsmaßnahmen erforderlich:
Modernisierungsmaßnahmen
Außenwanddämmung
- Dachdämmung
- neue Fenster
- Gas-Brennwertheizung mit Solaranlagen für Trinkwassererwärmung.
Zur Erreichbarkeit der Wohnungen mit Rollstühlen ist es nicht erforderlich, dass die Rollstuhl-DIN eingehalten wird.
Auskünfte über bautechnische Fördervoraussetzungen und vor allem darüber, ob das Objekt in einem förderungswürdigen Gebiet liegt, erhält man beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr unter der Telefonnummer 0421/361-6020.
2.3 Konditionen
Zinsverbilligte Darlehen
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen bis zu 40.000 EUR pro Wohneinheit. Allerdings werden nur 80 % der anerkannten Modernisierungsmaßnahmen gefördert.
Berechnung der Darlehenshöhe
Horst Naumann ist Eigentümer eines 1950 erbauten Mehrfamilienhauses mit 4 Wohnungen, die an fremde Dritte vermietet sind. Eine vollständige Sanierung zu KfW-Effizienzhaus 115 würde nach Kostenvoranschlägen pro Wohnung 20.000 EUR betragen. Die Darlehenshöhe pro Wohnung berechnet sich wie folgt:
Investitionskosten |
20.000 EUR |
davon max. 80 % |
16.000 EUR |
Darlehenslaufzeit
Die Darlehenslaufzeiten können bis zu 30 Jahre betragen. Die Konditionen sind wie folgt geregelt:
- Jahr 1 bis 10: marktüblicher Zinssatz abzüglich Zinsverbilligung um 4 %; Tilgung 1 %
- Jahr 11 bis 20: marktüblicher Zinssatz abzüglich Zinsverbilligung um 2 %; Tilgung 2 %
- ab Jahr 21: marktüblicher Zinssatz, mindestens aber 6 %; Tilgung 3 %.
Zu Beginn des Darlehens werden 1 % Verwaltungskosten fällig. Ab dem 2. Jahr werden jährliche Verwaltungskosten von 0,375 %, gemessen am Nominalbetrag, erhoben.
2.4 Auszahlung
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nach
- dem Abschluss des Förderungs- und Darlehensvertrags,
- einer dinglichen Sicherung des Darlehens innerhalb von 85 % der Gesamtkosten,
- Nachweis der Fertigstellung sämtlicher Wohnungen des Mietobjekts,
- Nachweis einer Gebäudeversicherung,
- Nachweis des erreichten energetischen Standards.
Das Darlehen kann auf Antrag in Höhe von bis 50 % ausgezahlt werden, wenn im Zeitpunkt des Antrags ein Bauzustand von 60 % nachgewiesen wird.
2.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital
Eigenleistung
Eigenleistungen werden in Höhe von 15 % der anerkannten Modernisierungskosten verlangt.
Wird eine Wohnung nach der Modernisierung neu vermietet, darf die Miete nicht mehr frei gewählt werden. Für einen Zeitraum von 20 Jahren gilt eine Mietpreisbindung. Die entsprechenden Anfangsmieten dürfen höchstens 5,60 EUR je m2 Wohnfläche (netto/kalt) betragen. Wird der KfW-Standard eines Effizienzhauses 100 erreicht, so darf die Miete je m2 Wohnfläche höchstens 6 EUR betragen.
Mindestens 20 % des geförderten Wohnraums sollen an Menschen vermietet werden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Allerdings muss die Unterbringung nicht ausschließlich in der geförderten Wohnung erfolgen. Es ist auch möglich, dass dieser Personenkreis in einer anderen Wohnung des Antragstellers untergebracht ist.
Wird mit der Modernisierungsmaßnahme vor Genehmigung des Darlehensantrags begonnen, ist dies grundsätzlich nicht schädlich. Allerdings trägt der Eigentümer das Risiko selbst. Nach der Genehmigung des Antrags ist unverzüglich mit der Modernisierungsmaßnahme zu beginnen.
2.6 Antragstellung
Der Darlehensantrag ist an die BAB zu richten. Der Förderantrag befindet sich auf der Webseite der BAB. Dem Antrag sind Unterlagen zur Erläuterung der Modernisierungsmaßnahme beizufügen. Wird die Modernisierungsmaßnahme nicht wie geplant durchgeführt oder werden Änderun...