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Förderprogramme des Landes Bremen / 3.2 Was wird gefördert?

Jörg Wilde
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Die Fördersachverhalte entsprechen denen der KfW-Förderbank Programme "Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)", "Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen (152)" und "Altersgerecht Umbauen (159)". Genauere Programmbeschreibungen zu den Programmen findet man auf der Webseite der KfW-Bank (www.kfw.de).

Hier die wichtigsten Eckpunkte:

3.2.1 Programm 151

Bestehendes Objekt

Dieses KfW-Programm fördert Sanierungsmaßnahmen an einem bestehenden Objekt, für die vor dem 1.1.2002 ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt wurde. Es muss sich bei dem Objekt um ein Wohngebäude handeln, das auch nach der Sanierung als solches genutzt wird. Die Wohnung kann selbstgenutzt oder vermietet sein.

Die Sanierungsmaßnahmen müssen den sog. KfW-Effizienzhausstandard erreichen. Grundlage ist die Energieeinsparverordnung (EnEV). Die KfW-Bank fördert folgende Standards:

  • KfW-Effizienzhaus 55
  • KfW-Effizienzhaus 70
  • KfW-Effizienzhaus 85
  • KfW-Effizienzhaus 100
  • KfW-Effizienzhaus 115
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal.

Der entsprechende Standardwert wird nach dem Jahres-Primärenergiebedarf und dem Transmissionswärmeverlust des Objekts ermittelt.

Planungs- und Beratungskosten

Die Planungs- und Beratungskosten werden ebenfalls gefördert. Die KfW-Bank verlangt grundsätzlich die Bestätigung und Abnahme durch einen anerkannten energetischen Sachverständigen. Insbesondere bei den Standards 70, 85, 100 und 115 wird eine energetische Fachplanung und Beratung durch einen Sachverständigen vor Beginn der Maßnahme empfohlen. Welche Anforderungen an einen energetischen Sachverständigen gestellt werden, findet man in den Merkblättern zu den einzelnen Programmen der KfW-Bank.

Soll der Standard 55 erreicht werden, so wird bereits bei der Planung ein Sachverständiger verlangt.

Gefördert wird auch der Ersterwerb einer zum Effizienzhaus sanierten Wohnung.

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