Nachweise

Die verlangte Energieeinsparung von 10 % muss nachgewiesen werden. Dazu muss das Folgende ermittelt werden:

  • der bislang bestehende technische Standard im Unternehmen und/oder
  • den entsprechenden üblichen Standard und/oder
  • sofern vorhanden gegenüber gesetzlichen Vorgaben (z. B. EnEV).

Die entsprechenden Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen. Dies können beispielsweise Produktblätter, Energieberatungs- oder Planungsberichte sein.

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