3.1 An wen richtet sich das Programm?
Privateigentümer
Antragsberechtigt sind Privateigentümer eines selbstgenutzten Ein-, Zweifamilienhauses oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung.
3.2 Was wird gefördert?
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern sowie Maßnahmen, die sich mindernd auf den Verbrauch von Energie und Wasser auswirken.
Gebrauchs- oder Wohnwerterhöhung
Folgende Modernisierungsmaßnahmen können zu einer nachhaltigen Gebrauchs- oder Wohnwerterhöhung führen:
- Eine Änderung des Wohnungszuschnittes und gleichzeitige Anpassung der Funktionsabläufe
- Verbesserung der Belichtung und der Belüftung
- Verbesserung des Schallschutzes
- Verbesserung der Versorgung des Objekts (Energieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung)
- Verbesserung der sanitären Einrichtungen bis hin zu Änderungen in den Installationen
- Umbau oder Erneuerung der gesamten Heizungsanlage, wenn dadurch der CO2- oder SO2-Ausstoß gemindert wird
- Abbau von Einzelöfen hin zu einer Sammelheizung
- Einbau von Sammel- und Regeltechniken im Zusammenhang mit Sammelheizungen
Energieberater mit einbeziehen
Insbesondere bei Modernisierungen der Heizungsanlage empfiehlt sich immer das Gespräch mit einem anerkannten Energieberater. Um die fachliche Leistung eines Energieberaters einordnen zu können, lassen Sie sich vorab Referenzen von ihm geben.
Heizenergie und Wasser
Folgende Modernisierungsmaßnahmen können im Ergebnis zur Einsparung von Heizenergie und Wasser führen:
- Der Einbau von neuen Fenstern und Türen
- Verbesserung der Wärmedämmung des Objekts (z. B. Fassade, Geschossdecken, Dach)
- Verbesserung einer bestehenden Heizungsanlage oder der Neueinbau einer solchen
- Verbesserung der Mess- und Regeltechnik der Heizungsanlage
- Anschluss des Objekts an die Fernwärmeversorgung
- Einbau von Anlagen zur Wärmerückgewinnung
- Nutzung von alternativen Energien (z. B. Solaranlagen, Biogasanlagen)
- Einbau von Wärmepumpen
- Einbau von Kalt- und Warmwasserzählern
Neben den obigen Maßnahmen werden auch notwendige Instandhaltungsmaßnahmen am Objekt gefördert, wenn diese Instandsetzungsmaßnahmen in direkter Verbindung mit der Modernisierungsmaßnahme stehen.
Keine Förderung
Nicht gefördert werden:
- Aufwendungen für bewegliche Ausstattungsgegenstände
- Einbauküchen
- Verwendung von Materialien mit überdurchschnittlichem Qualitätsstandard (z. B. bei Fliesen, Armaturen, Fußbodenbelägen etc.)
- Sogenannte Schönheitsreparaturen
- Anbauten
- Maßnahmen in der Außenanlage
- Einbau von elektrischen Direktheizungen
- Fassadenanstriche, wenn diese nur der optischen Verschönerung des Objekts dienen
3.3 Konditionen
Aufwand mind. 12.500 EUR
Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur, wenn der förderbare Aufwand je Wohnung mindestens 12.500 EUR beträgt. Gefördert wird über ein zinsgünstiges Baudarlehen.
Die Darlehenshöhe umfasst 80 % der förderungsfähigen Kosten, maximal 60.000 EUR je Wohnung.
Berechnung der Darlehenssumme
Eheleute Schmidt besitzen ein Einfamilienhaus, das sie umfangreich modernisieren lassen wollen. Ein Kostenvoranschlag führt zu förderungsfähigen Kosten in Höhe von 30.000 EUR.
Investitionsbedarf |
30.000 EUR |
Mindestinvestitionsgrenze von 12.500 EUR erreicht? |
ja |
Förderung 80 % der Investitionskosten; max. 60.000 EUR |
48.000 EUR |
Anzahl der geförderten Wohnungen |
1 |
Darlehenssumme |
24.000 EUR |
Eine Nachfinanzierung ist ausgeschlossen.
Laufzeit bis zu 30 Jahren
Die Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt. Es sind Laufzeiten bis zu 30 Jahren möglich. Der Zins ist über die gesamte Laufzeit gleich. Das 1. Jahr der Darlehenslaufzeit ist in der Regel tilgungsfrei.
Die Darlehensauszahlung erfolgt nach Vorhabensfortschritten. Dabei soll die Abruffrist von 12 Monaten nicht überschritten werden.
3.4 Tilgungszuschuss
Familien mit Kindern erhalten einen Tilgungszuschuss. Dieser wird vom Gesamtdarlehen abgezogen. Der Antrag hierfür ist mit dem Förderantrag zu stellen. Die Gutschrift des Tilgungszuschusses erfolgt mit Zahlung der ersten Tilgungsleistung. Eine Auszahlung erfolgt nicht.
Tilgungszuschüsse für Familien mit Kindern
Anzahl der Kinder |
Tilgungszuschuss |
1 |
5 % |
2 |
10 % |
3 |
15 % |
4 und mehr |
20 % |
3.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital
Folgende Einkommensgrenzen darf der Eigentümer nicht überschreiten:
Haushaltsgröße |
Einkommensgrenze |
1-Personen-Haushalt |
22.500 EUR |
2-Personen-Haushalt |
34.500 EUR |
für jede weitere zum Haushalt rechnende Person |
9.000 EUR |
für jedes Kind, das bei der Einkommen- und Lohnsteuer berücksichtigt wird |
1.500 EUR |
Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Antragsteller hat mindestens 20 % der Modernisierungskosten als Eigenleistung zu erbringen. Eigenleistung kann auch der Wert der Selbsthilfe (Muskelhypothek) sein. Der Wert der Selbsthilfe muss aber auch die 20 %-Grenze erreichen. Zur Beurteilung des Wertes müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Liste der unentgeltlichen am Bau beteiligten Helfer mit deren Berufsangabe
- Bestätigung des Umfangs der Selbsthilfeleistung durch den zuständigen Architekten oder verantwortlichen Bauleiter
Die Wohnungen müssen im Saarland belegen sein.
Das Saarland fördert vorr...