4.1 An wen richtet sich das Programm?
Privatpersonen
Das Programm richtet sich an Privatpersonen, die die Anschaffung eines zu modernisierenden Wohnobjekts planen.
4.2 Was wird gefördert?
Ein- oder Zweifamilienhaus
Mit diesem Programm wird die Anschaffung eines Ein- oder Zweifamilienhauses gefördert. Bedingung ist, dass das Objekt im Zuge der Anschaffung erheblich modernisiert wird. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern sowie Maßnahmen, die sich mindernd auf den Verbrauch von Energie und Wasser auswirken. Es dürfen allerdings keine Schäden an der Bausubstanz vorliegen.
Die Wohnung muss nach der Modernisierung zu dauerhaftem Wohnen geeignet und der Familiengröße angemessen sein.
Sachverständiger muss sein!
Das Vorliegen der Fördervoraussetzungen muss durch einen vereidigten Sachverständigen bestätigt werden. Die Kosten hierfür muss der Antragsteller aus eigener Tasche bezahlen und werden nicht erstattet.
Gefördert werden der Kaufpreis einschließlich der Nebenkosten und die Modernisierungsmaßnahmen, die im Ergebnis zu der Gebrauchswerterhöhung oder zur Energieeinsparung führen. Dies können beispielsweise folgende Maßnahmen sein:
- Eine Änderung des Wohnungszuschnittes und gleichzeitige Anpassung der Funktionsabläufe
- Verbesserung der Belichtung und der Belüftung
- Verbesserung des Schallschutzes
- Verbesserung der Versorgung des Objekts (Energieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung)
- Verbesserung der sanitären Einrichtungen bis hin zu Änderungen in den Installationen
- Umbau oder Erneuerung der gesamten Heizungsanlage, wenn dadurch der CO2- oder SO2-Ausstoß gemindert wird
- Abbau von Einzelöfen hin zu einer Sammelheizung
- Einbau von Sammel- und Regeltechniken im Zusammenhang mit Sammelheizungen
Energieberater mit einbeziehen
Insbesondere bei Modernisierungen der Heizungsanlage empfiehlt sich immer das Gespräch mit einem anerkannten Energieberater. Um die fachliche Leistung eines Energieberaters einordnen zu können, lassen Sie sich vorab Referenzen von ihm geben.
Folgende Modernisierungsmaßnahmen können und sollen im Ergebnis zur Einsparung von Heizenergie und Wasser führen:
Neben den obigen Maßnahmen werden auch notwendige Instandhaltungsmaßnahmen am Objekt gefördert, wenn diese Instandhaltungsmaßnahmen in direkter Verbindung mit der Modernisierungsmaßnahme stehen.
Nicht gefördert werden folgende Maßnahmen:
4.3 Konditionen
Aufwand mind. 12.500 EUR
Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn der förderbare Aufwand je Wohnung mindestens 12.500 EUR beträgt. Gefördert wird über ein zinsgünstiges Baudarlehen.
Der Darlehensbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Für den Erwerb der Wohnung werden pauschal 35.000 EUR gewährt.
- Für die Aufwendungen für die Modernisierungsmaßnahmen werden 80 % der förderungsfähigen Modernisierungsaufwendungen, höchstens 60.000 EUR gewährt.
Berechnung der Darlehenssumme
Eheleute Römer möchten ein Einfamilienhaus erwerben. Unter den Angeboten befindet sich auch ein älteres Objekt, dessen Bausubstanz zwar in Ordnung ist, aber erheblich renoviert bzw. modernisiert werden muss. Der Kaufpreis soll 70.000 EUR betragen. Ein Kostenvoranschlag führt zu förderungsfähigen Modernisierungskosten in Höhe von 50.000 EUR.
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Berechnung |
Darlehen |
Investitionsbedarf Anschaffungskosten |
70.000 EUR |
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Darlehenshöhe für die Anschaffung |
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35.000 EUR |
Investitionsbedarf Modernisierung |
50.000 EUR |
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Mindestinvestitionsgrenze von 12.500 EUR erreicht? |
ja |
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Förderung 80 % der Investitionskosten; max. 60.000 EUR |
40.000 EUR |
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Anzahl der geförderten Wohnungen |
1 |
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Darlehenshöhe Modernisierung |
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40.000 EUR |
Zwischensumme |
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75.000 EUR |
Gesamtdarlehen |
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70.000 EUR |
Die Summe aus Erwerbs- und Modernisierungskosten darf die Gesamtkosten nicht übersteigen. Eine Nachfinanzierung ist nicht möglich.
Laufzeit bis zu 30 Jahren
Die bewilligten Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt. Es können Laufzeiten bis zu 30 Jahren vereinbart werden. Der Zins ist...