4.1 An wen richtet sich das Programm?

Privat­personen

Das Programm richtet sich an Privatpersonen, die die Anschaffung eines zu modernisierenden Wohnobjekts planen.

4.2 Was wird gefördert?

Ein- oder Zweifamilienhaus

Mit diesem Programm wird die Anschaffung eines Ein- oder Zweifamilienhauses gefördert. Bedingung ist, dass das Objekt im Zuge der Anschaffung erheblich modernisiert wird. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern sowie Maßnahmen, die sich mindernd auf den Verbrauch von Energie und Wasser auswirken. Es dürfen allerdings keine Schäden an der Bausubstanz vorliegen.

Die Wohnung muss nach der Modernisierung zu dauerhaftem Wohnen geeignet und der Familiengröße angemessen sein.

 
Wichtig

Sachverständiger muss sein!

Das Vorliegen der Fördervoraussetzungen muss durch einen vereidigten Sachverständigen bestätigt werden. Die Kosten hierfür muss der Antragsteller aus eigener Tasche bezahlen und werden nicht erstattet.

Gefördert werden der Kaufpreis einschließlich der Nebenkosten und die Modernisierungsmaßnahmen, die im Ergebnis zu der Gebrauchswerterhöhung oder zur Energieeinsparung führen. Dies können beispielsweise folgende Maßnahmen sein:

  • Eine Änderung des Wohnungszuschnittes und gleichzeitige Anpassung der Funktionsabläufe
  • Verbesserung der Belichtung und der Belüftung
  • Verbesserung des Schallschutzes
  • Verbesserung der Versorgung des Objekts (Energieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung)
  • Verbesserung der sanitären Einrichtungen bis hin zu Änderungen in den Installationen
  • Umbau oder Erneuerung der gesamten Heizungsanlage, wenn dadurch der CO2- oder SO2-Ausstoß gemindert wird
  • Abbau von Einzelöfen hin zu einer Sammelheizung
  • Einbau von Sammel- und Regeltechniken im Zusammenhang mit Sammelheizungen
 
Praxis-Tipp

Energieberater mit einbeziehen

Insbesondere bei Modernisierungen der Heizungsanlage empfiehlt sich immer das Gespräch mit einem anerkannten Energieberater. Um die fachliche Leistung eines Energieberaters einordnen zu können, lassen Sie sich vorab Referenzen von ihm geben.

Folgende Modernisierungsmaßnahmen können und sollen im Ergebnis zur Einsparung von Heizenergie und Wasser führen:

  • Modernisierungsmaßnahmen

    der Einbau von neuen Fenstern und Türen

  • Verbesserung der Wärmedämmung des Objekts (z. B. Fassade, Geschossdecken, Dach)
  • Erneuerung einer bestehenden Heizungsanlage
  • Verbesserung der Mess- und Regeltechnik der Heizungsanlage oder Sammelheizungen
  • Anschluss des Objekts an die Fernwärmeversorgung
  • Einbau von Anlagen zur Wärmerückgewinnung
  • Nutzung von alternativen Energien (z. B. Solaranlagen, Biogasanlagen)
  • Einbau von Wärmepumpen
  • Einbau von Kalt- und Warmwasserzählern
  • Verbesserung der Belichtung und Belüftung
  • Verbesserung des allgemeinen Schallschutzes
  • Verbesserung der sanitären Einrichtungen
  • Ersatz von Einzelöfen durch Sammelheizungen

Neben den obigen Maßnahmen werden auch notwendige Instandhaltungsmaßnahmen am Objekt gefördert, wenn diese Instandhaltungsmaßnahmen in direkter Verbindung mit der Modernisierungsmaßnahme stehen.

Nicht gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Keine Förderung

    Aufwendungen für bewegliche Ausstattungsgegenstände

  • Einbauküchen
  • Verwendung von Materialen mit überdurchschnittlichem Qualitätsstandard (z. B. bei Fliesen, Armaturen, Fußbodenbelägen etc.)
  • Schönheitsreparaturen
  • Anbauten
  • Maßnahmen in der Außenanlage
  • Einbau von elektrischen Direktheizungen
  • Fassadenanstriche, wenn diese nur der optischen Verschönerung des Objekts dienen

4.3 Konditionen

Aufwand mind. 12.500 EUR

Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn der förderbare Aufwand je Wohnung mindestens 12.500 EUR beträgt. Gefördert wird über ein zinsgünstiges Baudarlehen.

Der Darlehensbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Für den Erwerb der Wohnung werden pauschal 35.000 EUR gewährt.
  • Für die Aufwendungen für die Modernisierungsmaßnahmen werden 80 % der förderungsfähigen Modernisierungsaufwendungen, höchstens 60.000 EUR gewährt.
 
Praxis-Beispiel

Berechnung der Darlehenssumme

Eheleute Römer möchten ein Einfamilienhaus erwerben. Unter den Angeboten befindet sich auch ein älteres Objekt, dessen Bausubstanz zwar in Ordnung ist, aber erheblich renoviert bzw. modernisiert werden muss. Der Kaufpreis soll 70.000 EUR betragen. Ein Kostenvoranschlag führt zu förderungsfähigen Modernisierungskosten in Höhe von 50.000 EUR.

 
  Berechnung Darlehen
Investitionsbedarf Anschaffungskosten 70.000 EUR  
Darlehenshöhe für die Anschaffung   35.000 EUR
Investitionsbedarf Modernisierung 50.000 EUR  
Mindestinvestitionsgrenze von 12.500 EUR erreicht? ja  
Förderung 80 % der Investitionskosten; max. 60.000 EUR 40.000 EUR  
Anzahl der geförderten Wohnungen 1  
Darlehenshöhe Modernisierung   40.000 EUR
Zwischensumme   75.000 EUR
Gesamtdarlehen   70.000 EUR

Die Summe aus Erwerbs- und Modernisierungskosten darf die Gesamtkosten nicht übersteigen. Eine Nachfinanzierung ist nicht möglich.

Laufzeit bis zu 30 Jahren

Die bewilligten Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt. Es können Laufzeiten bis zu 30 Jahren vereinbart werden. Der Zins ist...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?