2.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?
Dieses Programm fördert Privatpersonen, die ihre Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzen oder an Dritte vermieten, Wohnungsunternehmen und sonstige gewerbliche Vermieter.
2.2 Was wird gefördert?
Zusätzliche Zinsvergünstigung
Das Land Sachsen-Anhalt hat keine eigenen Förderprogramme entwickelt. Es macht sich die Förderprogramme der KfW-Bank zunutze. Die Förderung besteht letztlich darin, dass die Programmzinsen der KfW-Bank durch die IB Sachsen-Anhalt nochmals vergünstigt werden. Das Programm "Sachsen-Anhalt MODERN" umfasst 2 Programme der KfW:
- KfW Energetische Sanierung (152)
- KfW Altersgerecht Umbauen (159)
Der Programmteil "Energieeffizient Sanieren" setzt folgende Förderbedingungen voraus:
- Das energetisch zu sanierende Objekt ist ein Wohngebäude, für das vor dem 1.2.2002 ein Bauantrag oder eine Bauanzeige erstellt worden ist.
- Die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes (z. B. durch Anbau eines Außenaufzugs) oder der Ausbau von bisher nicht beheizten Räumen (z. B. der Dachgeschossausbau) ist nur dann förderfähig, wenn durch die Maßnahme keine neue Wohneinheit entsteht.
- Wird ein Gebäude überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt, so ist der Einbau oder die Modernisierung einer zentralen Heizungsanlage und/oder zentralen Lüftungsanlage für das Gesamtgebäude förderfähig. Aufwendungen für den hydraulischen Abgleich der Anlage werden mitfinanziert. Ein Gebäude wird überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt, wenn die Wohnfläche im Gebäude mindestens 50 % beträgt.
- Zu den förderfähigen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Planungs-, Beratungs- und Baubegleitungsleistungen.
- Förderfähig sind auch Instandhaltungs- oder Reparaturkosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen stehen (z. B. Erneuerung der Fensterbänke).
- Alle Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen des KfW-Programms 152 erfüllen. Das entsprechende Merkblatt findet man auf der Webseite der KfW unter dieser Programmnummer.
- Bemessungsgrundlage für die Höhe des Darlehensbetrags ist die Anzahl der Wohnungen nach der Sanierungsmaßnahme.
Der Programmteil "Altersgerecht Umbauen" setzt neben den obigen Förderbedingungen noch folgende Punkte voraus:
- Die Maßnahmen müssen im Ergebnis zu einer Reduzierung von Barrieren im bestehenden Wohngebäude führen. Maßgeblich ist die DIN 18040-2.
- Gefördert werden Maßnahmen der Förderbereiche 1-7 des KfW-Programms 159. Ein entsprechendes Merkblatt hierzu findet man auf der Webseite der KfW unter dieser Programmnummer.
Der Programmteil "Allgemeine Modernisierung" fördert folgende Maßnahmen:
- alle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden
- alle Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohngebäude
- in Verbindung mit den beiden zuvor genannten Punkten entstehende Maßnahmen zur Instandhaltung und Modernisierung, die zu einer Gebrauchswertverbesserung führen
- Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens 3 Wohneinheiten (z. B. Schaffung von Spielplätzen, Grünanlagen)
- Finanzierung des Kaufpreises eines Mehrfamilienhauses, wenn das Haus mindestens 4 Wohnungen hat und die Sanierungskosten höher sind als die Erwerbsnebenkosten.
Keine abschließende Aufzählung
Die obigen Maßnahmen sind beispielhaft. Wer noch andere Maßnahmen durchführen möchte, die zum gleichen Ziel führen, kann mit der IB das Gespräch suchen. Möglicherweise wird auch diese Maßnahme gefördert.
Nicht in der Förderung enthalten sind Maßnahmen an
- Ferien- und Wochenendhäusern,
- Altenheime,
- Pflegeheime,
- Seniorenheime,
- gewerblich genutzte Gebäude.
Ausschlüsse
Handelt es sich bei den Maßnahmen um energetische Sanierungen, erfolgt keine Förderung, wenn für das betroffene Wohneigentum ein Bauantrag oder eine Bauanzeige nach dem 1.2.2002 gestellt wurde.
Unabhängig von der Maßnahme und dem Objekt ist eine Förderung immer ausgeschlossen, wenn es sich um eine Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen handelt.
2.3 Konditionen
Für die KfW-Programme "Altersgerecht Umbauen" und "Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen" werden Förderdarlehen in Höhe von bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit gewährt. Für Maßnahmen der allgemeinen Modernisierung sind sogar bis zu 75.000 EUR je Wohneinheit möglich. Grundlage ist der Wohnungsbestand zu Beginn der Maßnahmen. Das maximale Darlehensvolumen je Objekt beträgt 750.000 EUR. Das Mindestdarlehen muss 10.000 EUR betragen.
Förderung der 1. Zinsbindungsfrist
Die maßgeblichen Programmzinsen der KfW-Programme werden durch die IB für die 1. Zinsbindungsfrist verbilligt. So betrug der nominale Zinssatz der IB bei einer Laufzeit von 10 Jahren im August 2016 für das Programm "Altersgerecht Umbauen" 0,40 %, für das Programm "Energieeffizient Sanieren" 0,40 % und für die allgemeinen Modernisierungsmaßnahmen 1,25 %.
Grundsätzlich werden die Darlehen zu 100 % ausgezahlt. Dies gilt nicht für die Variante "Modernisieren". Hier kommen nur 96 % der Darlehenssumme zur Auszahlung. Die Abruffrist für die Darlehensmittel beträgt 12 Monate. Ohne zusätzliche Kosten ist eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen nur innerhalb ...