Energetische Sanierung

Gefördert werden Maßnahmen, die zu einer energetischen Sanierung oder zum Abbau von Barrieren führen. Die energetischen Maßnahmen müssen nach ihrer Beendigung zu einer CO2-Einsparung von mindestens 20 % führen. Wer energetische Maßnahmen durchführen will, der muss seine Wohnung von einem Sachverständigen bewerten lassen. Sachverständige im Sinne des Programmes sind

  • die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V.
  • Sachverständige, die zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 EnEV berechtigt sind.

Barrierereduzierung

Gefördert werden auch Maßnahmen, die eine Reduzierung von bestehenden Barrieren an und in der selbstgenutzten Wohnung zum Ziel haben. Solche Maßnahmen können insbesondere sein:

  • Verbesserungen an der Außenanlage
  • Änderungen an der Treppenanlage
  • Herstellen von Rampen
  • Zuwegung zu Stellplätzen
  • Veränderungen von Raumzuschnitten
  • Verbreiterung von Türen
  • Verbesserung der Sanitäranlagen.

Bei der Planung von barrierereduzierenden Maßnahmen ist die ARGE für zeitgemäßes Bauen e. V. zu beteiligen. Die IB.SH verlangt bei der Antragstellung eine entsprechende Stellungnahme der ARGE.

Einbruchschutz

Neben den vorgenannten Maßnahmen werden über dieses Programm auch Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert. Welche Maßnahmen gefördert werden, ergibt sich aus dem KfW-Programm (455) (www.kfw.de). Grundsätzlich wird für die geplante Sicherheitstechnik ein Zertifikat verlangt. Ist dieses nicht vorhanden, muss der Antragsteller nachweisen, dass die Sicherheitstechnik den geforderten technischen Mindestanforderungen entspricht. Bei Antragstellung ist ein entsprechender Kostenvoranschlag vorzulegen.

Nicht gefördert werden Maßnahmen an Ferienwohnungen und Zweitwohnungen.

 
Praxis-Tipp

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Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?