Energetische Sanierung

Gefördert werden Maßnahmen, die zu einer energetischen Sanierung oder zum Abbau von Barrieren führen. Die energetischen Maßnahmen müssen nach ihrer Beendigung zu einer CO2-Einsparung von mindestens 20 % führen. Das Wohngebäude muss vor Beginn der Maßnahme energetisch bewertet werden. Dies kann durch folgende Sachverständige geschehen:

  • ARGE für zeitgemäßes Bauen e. V.
  • Sachverständige mit der Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 EnEV.

Barrierereduzierung

Gefördert werden auch Maßnahmen, die eine Reduzierung von bestehenden Barrieren an und in der selbstgenutzten Wohnung zum Ziel haben. Solche Maßnahmen können insbesondere sein:

  • Verbesserungen an der Außenanlage
  • Änderungen an der Treppenanlage
  • Herstellen von Rampen
  • Zuwegung zu Stellplätzen
  • Veränderungen von Raumzuschnitten
  • Verbreiterung von Türen
  • Verbesserung der Sanitäranlagen.

Es werden in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen in Gemeinschaftsräumen gefördert.

Bei der Planung von barrierereduzierenden Maßnahmen ist die ARGE für zeitgemäßes Bauen e. V. zu beteiligen. Die IB.SH verlangt bei der Antragstellung eine entsprechende Stellungnahme der ARGE.

Ferienwohnungen werden nicht gefördert.

 
Praxis-Tipp

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Beratungsgespräche werden von der IB.SH, aber auch durch die Ortsvereine von Haus & Grund vorgenommen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?