2.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?
Dieses Förderprogramm ist für Eigentümer von Eigenheimen erstellt worden. Allerdings ist die Antragsbearbeitung an Einkommensgrenzen gebunden. Es handelt sich um folgende Grenzen, berechnet an einem Musterhaushalt:
Für jede weitere dem Haushalt zugehörige Person werden 11.420 EUR hinzugerechnet. Für jedes zusätzliche Kind beträgt der Hinzurechnungsbetrag 2.285 EUR.
Um die Einkommensvoraussetzungen einzuhalten, darf das Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen des § 10 ThürWoFG um nicht mehr als 60 % übersteigen. Das Haushaltseinkommen berechnet sich aus dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen.
2.2 Was wird gefördert?
Mit seiner Förderung will das Land Thüringen Modernisierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern fördern. Ein Eigenheim darf aus 2 Wohnungen bestehen. Eine Eigennutzung im Sinne des Programms liegt auch vor, wenn die Wohnung von den Eltern des Eigentümers, den Kindern, den Großeltern oder Enkeln bewohnt wird. Zu den geförderten Maßnahmen gehören insbesondere
Eine genauere Darstellung der Maßnahmen findet man auf der Webseite der TAB unter dem Programm.
2.3 Konditionen
Darlehenshöchstbetrag
Liegen die Fördervoraussetzungen vor, so können 85 % der Kosten als Darlehen finanziert werden. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt maximal 42.500 EUR. Darlehen unter 5.100 EUR werden nicht ausgekehrt. Der Zinssatz kann für 5 oder 10 Jahre festgeschrieben werden. Die Höhe des Zinssatzes ist von der Festschreibungslänge und der Höhe des Tilgungsanteils abhängig. So waren im Juli 2017 nominale Darlehenszinsen von 0,5 % und Tilgungssätze von bis zu 3 % möglich.
Verwaltungskosten
Jegliche Form von Sondertilgung ist kostenpflichtig. Die Auszahlungsquote liegt bei 100 %. Für die Darlehensgewährung wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 1,5 %, berechnet am Nennbetrag des Darlehens, erhoben. Weiterhin wird jährlich ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % vom Nennbetrag verlangt. Ab dem 1.1.2033 vermindert sich dieser Beitrag auf 0,25 % jährlich.
2.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital
Regel: 15 % Eigenkapital
15 % der Kosten sind in Form von Eigenkapital zu erbringen. Als Eigenkapital werden Geldmittel und/oder eingebrachte und bezahlte Materialien anerkannt. Der Wert der Selbsthilfe darf aber maximal 5.000 EUR betragen.
2.5 Antragstellung
Die Anträge sind bei der TAB einzureichen Die entsprechenden Anträge und weiteren Förderformulare findet man auf der Webseite der TAB. Im Rahmen der Antragstellung müssen neben allen geplanten Kosten auch die Verbesserungen der Energieeffizienz durch das oder die Vorhaben dargestellt werden.
Bewilligungsbescheid
Die TAB entscheidet über die Förderungen per Bewilligungsbescheid. Dieser Bescheid enthält auch alle an die Förderung geknüpften Bedingungen und Forderungen.
2.6 Verwendungsnachweise
3 Monate
Ist die Baumaßnahme beendet, so muss innerhalb von 3 Monaten nach der Beendigung die Mittelverwendung nachgewisen werden. Diesem Nachweis sind Belege und Quittungen beizufügen.
Geplante Kosten sollten von den tatsächlichen Kosten nicht erheblich abweichen!
Stellt die TAB bei der Prüfung fest, dass die tatsächlichen Kosten um mehr als 1.000 EUR und mehr als 3 % die bei Darlehensgewährung unterstellten Kosten unterschreiten, kann die TAB den Bewilligungsbescheid entsprechend ändern.
2.7 Ähnliche Programme
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