3 Monate

Ist die Baumaßnahme beendet, so muss innerhalb von 3 Monaten nach der Beendigung die Mittelverwendung nachgewisen werden. Diesem Nachweis sind Belege und Quittungen beizufügen.

 
Achtung

Geplante Kosten sollten von den tatsächlichen Kosten nicht erheblich abweichen!

Stellt die TAB bei der Prüfung fest, dass die tatsächlichen Kosten um mehr als 1.000 EUR und mehr als 3 % die bei Darlehensgewährung unterstellten Kosten unterschreiten, kann die TAB den Bewilligungsbescheid entsprechend ändern.

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