BMF, Schreiben vom 24.8.2021, III C 3 – S 7532/19/10002 :003 (DOK 2021/0929157), BStBl I 2021, 1527
21 Anlagen
Zur steuerlichen Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen wendet die Finanzverwaltung bundeseinheitliche rechtsformabhängige Fragebögen an. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern gibt es derzeit lediglich landesspezifische Fragebögen einzelner Bundesländer.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern werden ab dem Besteuerungszeitraum 2021 folgende beiliegende Vordruckmuster eingeführt:
– |
FsEAusUN |
Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern |
– |
FsEEBlKoeGes |
Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Körperschaften und Gesellschaften) |
– |
FsEEBlEinr |
Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Einrichtungen) |
– |
FsEEBlInternet |
Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Handel mit Waren über das Internet) |
– |
FsEEBlPersb |
Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Personenbeförderungen) |
– |
FsEEBlAnt |
Ergänzungsblatt zum Einlageblatt für Körperschaften und Gesellschaften (Anteilseigner) |
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FsEAusUN Ausfüllhilfe |
Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung vom im Ausland ansässigen Unternehmern |
(2) Darüber hinaus werden die im Absatz 1 genannten Vordruckmuster auch in englischer und französischer Sprache bereitgestellt und sind gleichermaßen gültig.
(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.
(4) Die beigefügten Vordruckmuster gelten auch für auf den Besteuerungszeitraum 2021 folgende Besteuerungszeiträume, sofern sie nicht durch BMF-Schreiben in geänderter Fassung bekannt gegeben werden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung
Anlagen:
Anlagen 1 – 7 Vordruckmuster in deutscher Sprache
Anlagen 8 – 14 Vordruckmuster in englischer Sprache
Anlagen 15 – 21 Vordruckmuster in französischer Sprache
Normenkette
UStG § 18
UStG § 22 f
Fundstellen
BStBl I, 2021, 1527