Die weitgehende Abschaffung des Soli kommt auch kleinen und mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmern zugute. Handwerkerinnen und Handwerker "um die Ecke“ profitieren. Üblicherweise betreiben sie ihre Unternehmen als Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder, wenn sie sich mit anderen zusammentun, in Form einer Personengesellschaft ( OHG oder KG ). Ihre Gewinne unterliegen in der Regel der Einkommensteuer.

Rund 88 Prozent dieser Gewerbetreibenden werden vollständig vom Solidaritätszuschlag befreit, wenn sie ausschließlich Gewerbeeinkünfte erzielen. Weitere 6,8 Prozent dieser Gewerbetreibenden profitieren zumindest teilweise. Für lediglich 5,2 Prozent dieser Gruppe bleiben die bisherigen Zahlungen unverändert bestehen.

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