Rz. 98
Eine GmbH, deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat zum 31.12.01 folgende der Besteuerung zugrunde gelegte Bilanz aufgestellt:
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Barvermögen |
60.000 EUR |
Stammkapital |
150.000 EUR |
Grundstück |
150.000 EUR |
Verbindlichkeiten |
300.000 EUR |
Forderungen |
80.000 EUR |
Gewinn |
60.000 EUR |
sonstiges Verm. |
220.000 EUR |
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510.000 EUR |
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510.000 EUR |
Die Gesellschaft wird am 31.3.02 aufgelöst. Sie stellt keinen Zwischenabschluss auf. Für 01 erfolgt eine Gewinnausschüttung von 50.000 EUR. Die Abwicklung ist am 30.11.03 abgeschlossen. Während der Abwicklung ereignen sich folgende Vorfälle:
- Die Forderungen werden bei einem Ausfall von 5.000 EUR mit dem Nennwert von 75.000 EUR eingezogen.
- Das sonstige Vermögen wird für 500.000 EUR veräußert.
- Das Grundstück wird anlässlich der Schlussauskehrung auf einen Gesellschafter übertragen, der gemeine Wert in diesem Zeitpunkt beträgt 200.000 EUR.
- Es werden steuerfreie Einkünfte in Höhe von 1.000 EUR vereinnahmt.
- Die Verbindlichkeiten werden mit 300.000 EUR beglichen.
- Es entstehen abziehbare Ausgaben in Höhe von 200.000 EUR.
- Während der Abwicklung werden Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen in Höhe von 15.000 EUR geleistet.
- Der Abwickler bildet eine Körperschaftsteuer-Rückstellung von 3.750 EUR.
Die Barbestände entwickeln sich wie folgt:
Für den Zeitraum vom 1.1.02 bis 30.11.03 ergibt sich folgende Verlust- und Gewinnrechnung:
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Abziehbare Ausgaben |
200.000 EUR |
steuerfreie Einkünfte |
1.000 EUR |
Forderungsausfall |
5.000 EUR |
stille Reserve |
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KSt-Zahlungen |
15.000 EUR |
Grundstück |
50.000 EUR |
KSt-Rückstellung |
3.750 EUR |
Veräußerungsgewinn |
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sonstiges Vermögen |
280.000 EUR |
Gewinn |
107.250 EUR |
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331.000 EUR |
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331.000 EUR |
Die Liquidationsschlussbilanz stellt sich wie folgt dar:
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Barbestände |
71.000 EUR |
KSt-Rückstellung |
3.750 EUR |
Grundstück |
200.000 EUR |
zu verteilendes Vermögen |
267.250 EUR |
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271.000 EUR |
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271.000 EUR |
Der Bestandsvergleich gem. § 11 führt zu folgendem Ergebnis:
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zur Verteilung kommendes Vermögen |
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267.250 EUR |
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. /. |
steuerfreie Einkünfte |
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1.000 EUR |
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Abwicklungs-Endvermögen |
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266.250 EUR |
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266.250 EUR |
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letztes laufendes Betriebsvermögen |
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210.000 EUR |
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. /. |
Gewinnausschüttung für 01 |
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50.000 EUR |
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Abwicklungs-Anfangsvermögen |
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160.000 EUR |
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. /. 160.000 EUR |
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Abwicklungsgewinn durch Bestandsvergleich |
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106.250 EUR |
Die Gewinnabweichung von 1.000 EUR gegenüber dem mit 107.250 EUR in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ergebnis beruht darauf, dass das durch Bestandsvergleich ermittelte Ergebnis um die steuerfreien Einkünfte gekürzt worden ist.
Nach Vornahme der Gewinnkorrekturen gem. § 11 Abs. 6 ergibt sich folgender Abwicklungsgewinn:
Gewinn durch Bestandsvergleich |
106.250 EUR |
+ Körperschaftsteuerzahlung |
15.000 EUR |
+ Körperschaftsteuerrückstellung |
3.750 EUR |
= Abwicklungsgewinn, zugleich Einkommen |
125.000 EUR |
tarifliche Körperschaftsteuer 15 % |
= 18.750 EUR |