Rz. 1e
Die Finanzverwaltung hat sich zu den Antragsvoraussetzungen[1] zur "Entlastung von deutscher Kapitalertragsteuer von Dividenden und bestimmten anderen Kapitalerträgen gem. § 44d EStG a. F., den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder sonstigen zwischenstaatlichen Abkommen" geäußert.
Die Finanzverwaltung[2] hat den Anwendungszeitpunkt der Auswirkungen der RL 2003/49/EG geregelt.
Die Finanzverwaltung[3] hat zudem zur Anwendbarkeit der Mutter-Tochter-Richtlinie auf die Beitrittsstaaten zur EU Stellung genommen.
Der Anwendungszeitpunkt der Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften[4] wird in zwei Schreiben der Finanzverwaltung[5] erläutert.
Zum Beitritt Bulgariens zur EU hat die Finanzverwaltung[6] Stellung bezogen.
Die Finanzverwaltung[7] hat sich zum Beitritt Kroatiens zur EU geäußert.
Zudem finden sich teilweise Anweisungen in den Rz. 175 und 309 des Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer der Finanzverwaltung.[8]
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