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Ein rechtswirksamer Antrag setzt voraus, dass der Antrag der Form genügt, ihm das Begehren entnommen werden kann und der Antragsteller erkennbar ist.[1] Um den Antragsteller eindeutig identifizieren zu können, sollten die üblichen Personaldaten vom Antragsteller angegeben werden. Als ausreichendes Identifikationsmerkmal kann auch die Angabe der Sozialversicherungs- bzw. Zulagenummer in Verbindung mit dem Namen dienen. Im Einzelfall mag eine eindeutige Identifizierung des Antragstellers ebenso durch Angabe seines Namens sowie der Vertragsnummer des Anbieters möglich sein.

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