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Die AG & Co. unterscheidet sich von der GmbH & Co. nur dadurch, dass als Komplementär eine AG anstelle einer GmbH auftritt. Steuerrechtlich bestehen nahezu keine Besonderheiten, während handelsrechtlich die größere Formstrenge des AktG gegenüber dem GmbHG zu beachten ist. Aus diesem Grund ist die Sonderform vorwiegend bei Gesellschaften mit größeren Vermögenswerten oder größerem Gesellschafterbestand anzutreffen.

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