Rz. 43

Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden durch die Insolvenzsicherung gegen die Folgen der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers in einem begrenzten Umfang gesichert. Die Mittel werden durch Pflichtbeiträge der Arbeitgeber, die betriebliche Altersversorgungen zugesagt haben, im Rahmen eines Pensionssicherungsvereins VVaG aufgebracht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge