OFD Hannover, Verfügung v. 3.9.1998, S 2723 - 26 - StO 214/S 2723 - 39 - StH 231

Gehaltsverzicht zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung über eine steuerbefreite Unterstützungskasse § 3 KStDV)

Zur Frage des Gehaltsverzichts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung wird folgende Auffassung vertreten:

Verzichtet ein Arbeitnehmer auf einen Arbeitslohnanspruch zugunsten von Beitragsleistungen des Arbeitgebers an eine Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer keine Rechtsansprüche auf Versorgungsleistungen gewährt, liegt beim Arbeitnehmer kein Zufluß von Arbeitslohn vor. AufAbschn. 104 a Abs. 1 LStR wird hingewiesen.

Erfolgt in diesem Fall die betriebliche Altersversorgung über eine steuerbefreite Unterstützungskasse, bleibt die Steuerbefreiung unberührt. Da kein Zufluß von Arbeitslohn vorliegt, wird auch keine Leistung an die Unterstützungskasse durch die Leistungsempfänger (Arbeitnehmer) angenommen.

 

Normenkette

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3

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