Das deutsche Gesellschaftsrecht ist von einer Dualität geprägt – also einer Teilung in 2 grundlegende Rechtsformgruppen. Dies sind:
1.1 Personenunternehmen
Wie schon der Name erahnen lässt, steht bei dieser Gruppe die Person des bzw. der Unternehmer im Vordergrund, welche das Unternehmen auch selbst leiten. Damit geht typischerweise die persönliche Haftung der Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens einher. Dies rechtfertigt es, dass grundsätzlich für die Gründung kein Mindestkapital aufgebracht werden muss.
Zu den Personenunternehmen zählen
- das Einzelunternehmen bzw. der Freiberufler,
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
- die Partnerschaftsgesellschaft (PartGG),
- die Kommanditgesellschaft (KG),
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
- die GmbH & Co. KG sowie
- die stille Gesellschaft.
Auch weitere Varianten haben in der Praxis ihre Berechtigung, wie z. B. eine AG & Co. KG, eine Ltd. & Co. KG oder eine GmbH + atypisch Still. Als Personenunternehmen im weiteren Sinne ist auch eine Unterbeteiligung zu nennen.
1.2 Kapitalunternehmen
Bei dieser Rechtsformgruppe dominiert das aufzubringende Kapital; die Person des Unternehmers tritt hierbei in den Hintergrund. Das zeigt sich auch an der grundsätzlich bestehenden beschränkten Haftung. Für Verbindlichkeiten hat nur die Gesellschaft selbst mit ihrem Vermögen einzustehen, die Gesellschafter haben dazu lediglich die vereinbarte Kapitaleinlage zu erbringen. Geprägt wird die Kapitalgesellschaft durch ihre eigene Rechtspersönlichkeit. Zu ihrer Vertretung wird auf besondere Organe zurückgegriffen – den Geschäftsführer bzw. den Vorstand.
Zu den Kapitalgesellschaften gehören
- die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
- die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),
- die Aktiengesellschaft (AG) und
- die Genossenschaft.
In der Praxis sind zudem einige ausländische Rechtsformen anzutreffen, insbesondere die britische Private Company Limited by Shares – kurz Ltd. Zunehmend verbreitet sind auch europäische Gesellschaftsformen, wie z. B. die europäische Aktiengesellschaft – die SE, oder die europäische Genossenschaft – die SCE.