In § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 5 EStG wurden die Wörter "und um die Hälfte von Sonderposten mit Rücklagenanteil (§ 273 HGB)" gestrichen. Da § 273 HGB durch das BilMoG aufgehoben wurde, fehlt die Praxisrelevanz oder zumindest die Bedeutung.[14]
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