Die im BMF-Schreiben vom 29.10.2021 neugefassten Regelungen zur Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaikanlagen und BHKW sollen der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens dienen. So sollen bei der Inanspruchnahme des Wahlrechts durch den Stpfl. aufwendige und streitanfällige Ergebnisprognosen zur Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht entfallen.

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