Die Grundlagen für das Akkreditierungswesen finden sich insb. in der VO (EG) 765/2008, dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) und der DIN EN ISO/IEC 17011 (Anforderungen an Akkreditierungsstellen, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditieren). Durch eine Akkreditierung wird die Kompetenz u.a. von Zertifizierungsstellen (= Konformitätsbewertungsstellen) von dritter Seite (= Akkreditierungsstelle) formal anerkannt (s. Art. 2 Nr. 10 VO (EG) 765/2008).

Jeder Mitgliedstaat der EU hat eine einzige nationale Akkreditierungsstelle zu benennen (Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 765/2008). Handelt es sich bei dieser Stelle nicht um eine Behörde, so ist die nationale Akkreditierungsstelle mit der Durchführung von Akkreditierungen als eine hoheitliche Tätigkeit zu betrauen und offiziell anzuerkennen (Art. 4 Abs. 5 VO (EG) 765/2008).

Die deutsche Akkreditierungsstelle ist die "Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH" (DAkkS; § 8 Abs. 1 AkkStelleG i.V.m. § 1 Abs. 1 AkkStelleGBV). Die DAkkS führt ein Verzeichnis über die von ihr akkreditierten Stellen mit Angabe des fachlichen Umfangs (§ 2 Abs. 2 AkkStelleG). Das Verzeichnis kann auf der Internetseite der DAkkS (www.dakks.de) eingesehen werden.

Die Akkreditierung von Stellen, die Personen, z.B. Sachverständige, zertifizieren, erfolgt nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 (Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren). "Diese Norm legt allgemeine Kriterien fest, wie eine Zertifizierungsstelle aufgebaut sein muss und wie sie zu verfahren hat. Die Norm selbst enthält kein spezielles Anforderungsprofil für die Zertifizierung von Sachverständigen, sie gibt strukturelle Anforderungen vor, unter denen die Zertifizierung von Personen vorgenommen werden kann [...]" (K. Bleutge in Praxishandbuch Sachverständigenrecht, § 5 Rz. 10).

Die Akkreditierung einer Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist folglich keine Gewähr für ein inhaltlich qualitativ hochwertiges Zertifizierungsprogramm.

Während die Akkreditierung selbst eine hoheitliche Tätigkeit ist, werden akkreditierte Zertifizierungsstellen nicht hoheitlich beliehen. Sie sind privatrechtlich tätig und zertifizieren Sachverständige auf Grundlage von Verträgen und eigenen Bestimmungen. Die Zertifizierung von Sachverständigen ist dem nicht geregelten Bereich zuzuordnen.

Hinzu kommt, "dass es zur Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 nicht zwingend einer Akkreditierung der Zertifizierungsstelle bedarf" (FG Berlin-Brandenburg v. 17.1.2018 – 3 K 3178/17, EFG 2018, 825 Rz. 40 m.w.N. = ErbStB 2018, 169 [Halaczinsky]). Anzumerken ist, dass die Formulierung "Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024" unzutreffend ist. Es handelt sich nicht um eine Zertifizierungsnorm für Sachverständige, sondern um eine Akkreditierungsnorm für zertifizierende Stellen (s.a. K. Bleutge, IfS Information 2/2016, 7). Die Formulierung in Rz. 3 der Ländererlasse ist insofern unglücklich gewählt.

Letztlich gibt es akkreditierte und nicht akkreditierte Zertifizierungsstellen. P. Bleutge merkte bereits 2011 an, dass es i.S. eines angemessenen Verbraucherschutzes geboten sei, dass jede Zertifizierungsstelle eine Akkreditierung haben müsste. Es sei zu hoffen, "dass der Wettbewerb hier für die notwendige Bereinigung in der Weise sorgt, dass nur noch Sachverständige von akkreditierten Zertifizierungsstellen nachgefragt werden" (P. Bleutge, GewArch 2011, 237 [242]).

aa) Übersicht über die von der DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstellen

Der Übersicht sind die von der DAkkS für den Bereich der Wertermittlung von Grundstücken akkreditierten Stellen zzgl. der Zertifizierungstitel der akkreditierten Zertifizierungsprogramme zu entnehmen:

 
Akkreditierte Stelle Titel gem. akkreditiertem Zertifizierungsprogramm der Zertifizierungsstelle
HypZert GmbH Immobiliengutachter HypZert für Standardobjekte
Immobiliengutachter HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke
Immobiliengutachter HypZert für Marktwertermittlung
Sprengnetter Zertifizierung Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien – ZIS Sprengnetter Zert (S)
Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien – ZIS Sprengnetter Zert (WG)
Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten – ZIS Sprengnetter Zert (Al)
DIAZert Sachverständige zur Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
Sachverständige für Beleihungswertermittlung gem. Beleihungswertermittlungsverordnung
EIPOSCERT GmbH Sachverständige für Immobilienbewertung – Marktwertermittlung von Immobilien
Sachverständige für Immobilienbewertung – Marktwertermittlung von Standardimmobilien (S)
Sachverständige für Immobilienbewertung – Marktwertermittlung von Standardimmobilien – Wohnen (W)

IQ-Zert

(Institut für Qualitätssicherung und Zertifizierung GmbH & Co. KG)
Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken – Marktwertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken – Markt- und Beleihun...

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