Weggezogene haben dem Finanzamt jährlich bis zum 31.7. mitzuteilen, dass sie noch Inhaber der Beteiligung sind. Ferner haben sie ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen. Schließlich sind sie verpflichtet, der deutschen Finanzverwaltung mitzuteilen, wenn ein Tatbestand eintritt, der die sofortige Fälligkeit der gestundeten Steuern auslöst.

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