Abfindungsklauseln und Vesting-Regelungen in der Satzung sowie virtuelle Mitarbeiterprogramme müssen sowohl ertrag- wie auch schenkungsteuerlich sorgsam geprüft werden. Dies gilt

  • sowohl bei Vereinbarung,
  • als auch während ihrer Umsetzung und
  • insbesondere beim Ausscheiden des Beteiligten aus der Gesellschaft/dem Beteiligungsprogramm.

Im nächsten Beitrag der GmbH 2 Go-Reihe werden wir uns i.R.d. Anteilsveräußerung mit Fragen des Stichtagsprinzips im Zusammenhang mit Earn-Out-Klauseln und Optionsklauseln beschäftigen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


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