Abfindungsklauseln und Vesting-Regelungen in der Satzung sowie virtuelle Mitarbeiterprogramme müssen sowohl ertrag- wie auch schenkungsteuerlich sorgsam geprüft werden. Dies gilt
- sowohl bei Vereinbarung,
- als auch während ihrer Umsetzung und
- insbesondere beim Ausscheiden des Beteiligten aus der Gesellschaft/dem Beteiligungsprogramm.
Im nächsten Beitrag der GmbH 2 Go-Reihe werden wir uns i.R.d. Anteilsveräußerung mit Fragen des Stichtagsprinzips im Zusammenhang mit Earn-Out-Klauseln und Optionsklauseln beschäftigen.
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