Auch nach Auffassung des OLG Koblenz schuldet der Steuerberater i.R.d. ihm erteilten Steuerberatungsmandats keine sozialversicherungsrechtliche Beratung:

"Weder der Steuerberatungsauftrag, noch die im Zusammenhang damit beauftragte Lohnbuchhaltung verpflichten den Steuerberater zur Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen"[9].

[9] OLG Koblenz v. 13.5.2016 – 3 U 167/16, DStR 2017, 279.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?