Dipl.-Finw. (FH) Dr. Markus Wollweber, RA/FASt / Dr. Alexander Ruske, RA/FASt/FAHandels u. -GesR[*]
Anteilsverkäufe sind regelmäßig nicht umsatzsteuerbar. Ausnahmen bestehen bei unternehmerisch durchgeführten (steuerbaren) Veräußerungen, die aber umsatzsteuerbefreit sind. Unter gewissen Voraussetzungen ist die Option zur Umsatzsteuerpflicht möglich. Wann dies möglich und sinnvoll ist, beleuchtet der vorliegende Beitrag.
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