Direktversicherungen sind ein Mittel der betrieblichen Altersversorgung, durch die in Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei eine Rentenversicherung aufgebaut werden kann. Versichert werden können Arbeitnehmer, aber auch der GmbH-Geschäftsführer. Die Versicherungsprämien für die Direktversicherung können von der GmbH als Arbeitgeberin (sog. arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung) oder vom Arbeitnehmer bzw. Geschäftsführer im Wege der Entgeltumwandlung aufgebracht werden.
Bei einer Direktversicherung schließt die GmbH als Versicherungsnehmerin einen Renten- oder Lebensversicherungsvertrag auf das Leben des Geschäftsführers ab. Der Geschäftsführer ist im Erlebensfall bezugsberechtigt, im Todesfall sind dies in der Regel seine Hinterbliebenen. Im Todesfall wird die Versicherungsleistung den Hinterbliebenen geleistet, im Erlebensfall als Einmalzahlung oder Rentenzahlung an den Geschäftsführer.
Häufig wird auch noch das Berufsunfähigkeitsrisiko eingeschlossen. Die GmbH zahlt die Versicherungsprämien, die bei ihr als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. Für Verträge, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, ist die Möglichkeit der früher geltenden Pauschalversteuerung ausgeschlossen. Sofern die Direktversicherung bestimmte Voraussetzungen erfüllt, u. a. eine Rente (keine Kapitalleistung) als Altersvorsorge vorsieht, keine Vererblichkeit, keine Verpfändung zulässt, eine Beitragsrückgewähr ausschließt, sind die Beiträge der GmbH für den Geschäftsführer in Grenzen bis max. 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu 4 % der Betragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei (s. § 3 Nr. 63 EStG und § 82 SGB XII sowie § 1 I Nr. 9 Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV). Dies gilt für die Steuerfreiheit auch für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Dies sind in der Regel sozialversicherungsfrei beschäftigt, sodass die Sozialversicherungsfreiheit bei ihnen nicht zum Tragen kommt.
Die Rente aus der Lebensversicherung (Direktversicherung) wird nachgelagert bei Bezug vom Geschäftsführer versteuert. Sofern der Geschäftsführer beim Rentenbezug in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, fallen auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, denn Betriebsrenten sind generell beitragspflichtige Einnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch das Instrument der Direktversicherung für diesen Personenkreis nachträglich deutlich entwertet wird.